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Essen: Arzt tötet Corona-Patienten in Uni-Klinik – jetzt ist das Urteil gefallen!

Essen. Rund ein Jahr nach dem Tod eines Covid-Patienten (47) im Universitätsklinikum Essen ist ein Urteil gegen seinen behandelnden Arzt (45) gefallen.

Das Landgericht Essen sah es als erwiesen an, dass der Mediziner dem Niederländer eine tödliche Dosis Kaliumchlorid verabreicht hatte.

Essen: Arzt tötet Covid-Patienten im Uniklinikum – so lange muss er ins Gefängnis

Ein Krankenpfleger hatte den 45-Jährigen damals in flagranti bei seiner Tat erwischt und sofort Alarm geschlagen. Beim Prozess kam heraus, dass der Anästhesist bei einer Befragung in der Uni-Klinik die Überdosis auch zugegeben hatte.

Vor Gericht bestritt der Mediziner allerdings die Vorwürfe. Doch die Richter am Landgericht Essen sind von seiner Schuld überzeugt und verurteilten ihn wegen Totschlags zu dreieinhalb Jahren Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Arzt aus Essen verteidigt Maßnahme „Wir konnten nichts mehr machen“

Im Prozess blieb der Mediziner allerdings bei der Version, die er auch auf Station der Ehefrau und dem Bruder des Patienten vermittelt hatte.

„Wir konnten nichts mehr machen“, sagte er den Richtern. Deshalb seien die Geräte in Absprache mit den Angehörigen abgestellt worden. Medikamente seien nur zur Sterbeerleichterung gegeben worden.

Die Ehefrau sei aufgrund des ihr suggerierten kurz bevorstehenden Todes ihres Ehemannes mit der Sterbehilfe einverstanden gewesen.

Richter aus Essen: „Sie haben Angehörige angelogen“

Jörg Schmitt sprach vor Gericht Klartext: „Sie haben die Angehörigen angelogen, in dem Sie ihnen gesagt haben, dass der Sterbeprozess unmittelbar bevorsteht“, so der Richter am Landgericht Essen bei der Urteilsbegründung.

Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens hatte in ihrem Plädoyer von aktiver Sterbehilfe gesprochen. Das sei strafbar. Für sie stehe fest, dass der Angeklagte Leiden verkürzen wollte. „Wahrscheinlich, weil er überfordert war.“

Der Tod des Niederländers ist nicht der einzige Fall von Sterbehilfe, in dem gegen den Mediziner ermittelt wird. In den anderen beiden Fällen eines verstorbenen 65-jährigen Esseners und eines 50-jährigen Gelsenkircheners reichen die bislang ermittelten Hinweise allerdings noch nicht für die Eröffnung eines Prozesses aus. (mit dpa)

Quelle: Der Westen vom 04.11.2021

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