Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

US-Berufungsgericht lehnt Impfpflicht für Großunternehmen ab

 

Ein US-Berufungsgericht hat den Plänen von Präsident Joe Biden zur Einführung einer Impfpflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten vorerst einen Riegel vorgeschoben. Die Pläne seien „schwindelerregend weitreichend“ und ermöglichten einen „Missbrauch von Macht“.

Das Fifth Circuit Court of Appeals in New Orleans erteilte Bidens geplanter Impfpflicht für größere US-amerikanische Unternehmen in einem Urteil vom Freitag eine Absage. Gleichzeitig rügte das Gericht, dass die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) – die Bundesbehörde, die mit der Durchsetzung des Mandats betraut ist – nicht geschaffen worden sei, um „weitreichende Erklärungen zu Fragen der öffentlichen Gesundheit abzugeben, die jedes Mitglied der Gesellschaft in tiefgreifender Weise betreffen“.

„Das Mandat ist erstaunlich weit gefasst“, sagte Richter Kurt Engelhardt und monierte, dass es weder die Vielfalt der Arbeitsplätze im ganzen Land noch die Tatsache berücksichtige, dass Covid-19 „für einige Arbeitnehmer gefährlicher ist als für andere“. Als Beispiel verglich er hypothetisch einen 28-jährigen Lkw-Fahrer, der in Isolation arbeitet, mit einem 62-jährigen Gefängniswärter, der einem größeren Risiko ausgesetzt sei. Der Richter ergänzte:

„Eine Konstante bleibt bestehen – das Mandat versäumt es fast vollständig, auf diese Realität und den gesunden Menschenverstand einzugehen oder auch nur zu reagieren.“

Die Biden-Administration hatte die Pläne zur Impfpflicht ursprünglich im September dieses Jahres angekündigt, und die OSHA folgte Anfang November mit einer Dringlichkeitsanordnung zur Durchsetzung des Mandats. Die Behörde will von allen Arbeitnehmern in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten verlangen, dass sie bis Anfang nächsten Jahres vollständig gegen Covid-19 geimpft sind oder sich regelmäßig auf das Virus testen lassen und bei der Arbeit stets eine Maske tragen.

Das Berufungsgericht hatte die Pläne am 6. November zum ersten Mal ausgesetzt, nachdem eine Reihe von Klägern – darunter eine Reihe von Unternehmen und mehrere US-Bundesstaaten – die Maßnahme angefochten und eine beschleunigte juristische Überprüfung durchgeführt hatten. In der Entscheidung vom Freitag wurde die Aussetzung bekräftigt und die OSHA angewiesen, „bis zu einer weiteren gerichtlichen Anordnung keine Schritte zur Umsetzung oder Durchsetzung des Mandats zu unternehmen“. Trotz des ersten Aufschubs hatte das Weiße Haus die Unternehmen weiterhin dazu gedrängt, die Impfpflicht zu befolgen und das Urteil effektiv zu ignorieren, was möglicherweise zu einer Auseinandersetzung vor dem Obersten Gerichtshof der USA führen könnte.

Die OSHA ist zwar befugt, einen sogenannten „vorläufigen Notfallstandard“ (Emergency Temporary Standard, ETS) zu erlassen, doch der Richter in New Orleans wies darauf hin, dass seit der Gründung der Behörde in den 1970er Jahren nur ein einziger Fall einer rechtlichen Prüfung standgehalten habe. Er fügte hinzu, dass Gerichte und die OSHA selbst „seit Generationen“ darin übereinstimmten, dass solche Anordnungen eine „außerordentliche Befugnis“ darstellten, die „behutsam und nur in Notfallsituationen, die dies erfordern, ausgeübt werden muss“. Die Pläne der Biden-Administration seien hingegen alles andere als eine „umsichtige Ausübung“ dieser „außerordentlichen Befugnisse“.

Quelle: Quelle: Russia Today (RT) vom 13.11.2021 

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