Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

CoronaImpfpflicht, Boostern und fast bundesweit 2G: Das haben Bund und Länder beschlossen

Um die vierte Welle in der Corona-Pandemie zu brechen, haben sich Bund und Länder auf eine massive Auffrischungs-Impfkampagne geeinigt. Auch Schwellenwerte zur Verschärfung von Maßnahmen wurden beschlossen. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht soll ebenfalls kommen. Eine Übersicht über die Beschlüsse.

19.11.2021

Wenn ein Bundesland den Index 3 überschreitet, soll dort die 2G-Regel angewendet werden. (imago images/Steinach)

Krankenhausbelastung als Maßstab

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, bei welcher Belastung der Krankenhäuser welche Maßnahmen ergriffen werden. Maßgeblich ist der sogenannte Hospitalisierungsindex, der angibt, wie viele Covid-19-Patienten pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche in eine Klinik eingewiesen wurden. Wenn ein Bundesland den Index 3 überschreitet, soll dort die 2G-Regel angewendet werden, wodurch nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu bestimmten Kulturstätten, Freizeitveranstaltungen und Sporteinrichtungen sowie zu Hotels und Restaurants erhalten. Ab einem Index von 6 gilt 2G plus zusätzlichem Test für den Zutritt – vor allem an Orten, wo die Infektionsgefahr groß ist, zum Beispiel in Clubs und Bars. Bei einem Index über 9 sollen weitergehende Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen ergriffen werden.

Impfpflicht

Die Länder plädieren laut Nordrhein-Westfalens Wüst (CDU) einstimmig für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Demnach soll in Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Personen betreut werden, das Personal zur Corona-Impfung verpflichtet werden. Dazu zählen etwa Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen. Entscheiden muss darüber der Bundestag.

Testpflicht in der Pflege

Mitarbeiter und Besucher in Alten- und Pflegeheimen sollen nach dem Willen der Regierungschefs künftig jeden Tag einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, der dann auch nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch geimpftes Personal soll sich regelmäßig testen. Bei ihnen reicht demnach aber ein Selbsttest. Wegen der hohen Belastung in der Pflege soll erneut ein Pflegebonus ausbezahlt werden. Die Bundesländer bitten den Bund, die Finanzmittel dafür bereitzustellen. Unklar blieb die Höhe der geplanten Prämie.

Impfzentren und Kinderimpfungen

Kindern im Alter zwischen fünf und elf Jahren soll in der zweiten Dezemberhälfte „nach individueller Beratung und Risikoeinschätzung“ eine Impfung angeboten werden. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet bis dahin die Zulassung eines Impfstoffs für Kinder in Deutschland. Der Bund verspricht, die Impfzentren und andere über die Länder organisierte Impfmöglichkeiten weiterhin bis zum 31. Mai 2022 finanziell zu unterstützen.

Nah- und Fernverkehr; Schnelltests

In Bussen und Bahnen soll – neben der Maskenpflicht – ein Zutritt nur nach den 3G-Regeln erlaubt sein: Passagiere müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Der Test muss in den 24 Stunden vor Beginn der Fahrt erfolgt sein. Insgesamt soll die Einhaltung der 3G- und 2G-Regelungen künftig schärfer kontrolliert werden. Corona-Schnelltests werden weiterhin kostenlos angeboten. Die Kosten übernimmt der Bund.

(mit Informationen der epd)

Quelle: Deutschlandfunk vom 19.11.2021

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