Professor Dr. Ulrich Vosgerau Markus Gärtner
Das 4. „Bevölkerungsschutzgesetz“, im Volksmund die Bundesnotbremse, trat im April in Kraft und zog mehr als 900 Verfassungsbeschwerden nach sich. Die Entscheidungen zu zwei der wichtigsten (weil grundsätzlichsten) Klagen sollen am Dienstag verkündet werden. Ich habe mit dem Berliner Staats- und Verfassungsrechtler Professor Dr. Ulrich Vosgerau darüber gesprochen, was wir erwarten können und wie er das Verhalten des Gerichts bewertet. Das „BVerfG hat in einer Schutzaufgabe versagt“, urteilt Professor Vosgerau, der sich eine Entscheidung in diesen Fällen schon vor Monaten erhofft hatte. Seiner Meinung nach hat der BVerfG in der jüngeren Vergangenheit „sehr erratisch entschieden“…
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 29.11.2021
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