Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Lebensmittelkontrollen im Saalekreis – Eine ekelhafte Bilanz

Nicht immer sieht man dem Salat an, wie hygienisch es in der Küche zugeht.

Foto:

DPA

Merseburg – Die Lebensmittelinspektoren des Landkreises Saalekreis haben im vergangenen Jahr bei mehr als jeder zweiten Kontrolle einen Verstoß gegen geltendes Lebensmittelrecht festgestellt. Wie der Landkreis auf MZ-Anfrage mitteilte, handelte es sich dabei vielfach um geringfügige Mängel. Diese müsse zwar erfasst werden, eine Behebung erfolgte allerdings zu einem großen Teil schon während der Kontrollen. Lediglich in 69 beanstandeten Betrieben waren demnach Nachkontrollen nötig. Bei 3.262 stattgefundenen Kontrollen belief sich die Zahl der Mängel auf 1.954, wie es hieß.

Maßnahmen müssen ergriffen werden

Laut den Angaben wurden im vergangenen Jahr 1.605 von insgesamt 2.285 gemeldeten Betrieben der Lebensmittelbranche von den Hygieneexperten kontrolliert. Die Frequenz des jeweiligen Kontrollintervalls richtete sich dabei nach der Einstufung der Betriebe nach Risiken durch die Lebensmittelüberwachung.

Vorbestellung Buch unter brd-dr@staseve.eu

Erscheint in Kürze Preis: 19.90 Euro

Wie Alexandra Wormsbecher, Sachgebietsleiterin für die Lebensmittelüberwachung beim Landkreis, mitteilte, werden bei Verstößen gegen das geltende Lebensmittelrecht Sanktionen je nach Schwere der Verfehlung verhängt. Entsprechende Maßnahmen wurden im vergangenen Jahr demnach in 347 Fällen verhängt, wie aus der Statistik der Experten hervorgeht.

In den meisten Fällen, nämlich 217, handelte es sich lediglich um Anhörungen oder Verwarnungen. Allerdings wurde in 74 Fällen zudem ein Verwarngeld verhängt, 33 Straf- und 19 Bußgeldanzeigen wurden geschrieben. In drei Fällen wurde eine Ordnungsverfügung erlassen und ein Zwangsgeld angedroht, weil Mängel trotz Beanstandung offenbar nicht abgestellt wurden. In einem einzigen Fall wurde dem Betreiber untersagt, Lebensmittel zu verkaufen.

 Direktbestellen klick aufs Bild

Vielfältige Gründe

Die Gründe für Beanstandungen sind vielfältig, wie Alexandra Wormsbecher erklärt. Angefangen bei mangelnder Hygiene über Abweichungen bei der Zusammensetzung von Lebensmitteln und fehlende Gesundheitszeugnisse reichen die Erkenntnisse bis zu krankmachenden Bakterien, die bei der Herstellung von Lebensmitteln aufgetreten waren, wie Wormsbecher sagte.

Bei den Betrieben, bei denen nur geringfügige Mängel angemahnt wurden, reichte aus Sicht der Lebensmittelkontrolleure eine einfache mündliche Ermahnung. Darüber hinaus wurde eine Beratung durchgeführt oder entsprechendes Infomaterial verteilt.

Auch Kosmetik wird kontrolliert

Die Experten kontrollieren nicht nur Lebensmittel, sondern auch Bedarfsgegenstände und Kosmetikartikel auf ihre Unbedenklichkeit. Pläne, welche Proben zu nehmen sind, erhält der Kreis vom Landesamt für Verbraucherschutz. Nach einem bestimmten Schlüssel werden die landesweit zu nehmenden Proben auf die Landkreise verteilt. Sollten sich allerdings Erkrankungen oder Verbraucherbeschwerden häufen, könne auch anlassbezogen gehandelt werden.

(mz)

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 16.07.2016

Die mobile Version verlassen