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Die Maskenpflicht ist nicht wissenschaftlich belegt und die Auflagen bei Versammlungen und Spaziergängen gesetzwidrig – AG Weimar, Urteil vom 11.10.2021 – 6 OWi 340 Js 201252/21
Die Maskenpflicht bei Versammlungen bedeutet einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit.
Den Demonstranten wird als Bedingung für das Demonstrieren gegen eine Maßnahme die Befolgung der Maßnahme auferlegt, womit ihnen ein innerpsychischer Konflikt aufgezwungen wird, der eine ganz erhebliche Einschränkung ihrer Versammlungsfreiheit zur Folge hat.
Mit der Maskenpflicht ist auch ein Eingriff in den Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. Art. 2, Abs. 1 i. V. m. Art. 1 GG gegeben. Zudem greift sie in das Recht auf körperliche Unversehrtheit gem. Art. 2, Abs. 2 S. 1 GG ein.
Hier das komplette Urteil:
👉 https://openjur.de/u/2379804.ppdf
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 05.01.2022
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