Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Justiz-Notstand in Thüringen

Erfurt (ADN). „Thüringer Gerichten droht die Arbeitsunfähigkeit“. So titelt die „Thüringer Allgemeine“ am Wochenende. Gemeint ist die Klage des Vorsitzendes Landesrichterbundes, Holger Pröbstel, die in Zukunft zum Rinnsal verkümmernde Personalzustrom an Richtern, Staatsanwälten und Justizmitarbeitern. Von den derzeit 800 Richtern und Staatsanwälten gingen bis 2020 100 in Rente, zwischen 2020 uns 2030 sogar 500. Außerdem leide das juristische Personal in Thüringen an Überalterung.

Der Leitartikel zum dem Thema registriert einen „Justiz-Notstand als Dauerzustand“. Pikanterweise kann diese Feststellung über den Personalmangel hinaus auch auf den gesamten Sektor und seine inhaltliche Tätigkeit ausgedehnt werden. Deutschland rühme sich ein Rechtsstaat zu sein. Dem seien allerdings lange Wartezeiten auf Prozesse und Entscheidungen nicht zuträglich. Angesichts einer immer komplizierteren Welt dürfe man zudem kompetente Richter erwarten. Einzelheiten dazu sind nicht mehr zu lesen. Sie würden wahrscheinlich Kopfschütteln ob der faktisch inhaltlichen Misere im Justizbereich offenbaren.

Erst jüngst wurden einem Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Weimar gravierende Mängel attestiert. Das Gericht befasste sich in einem Fall inhaltlich so gut wie nicht mit den Darlegungen eines Klägers und wies die Klage als unanfechtbar zurück. Als einen Grund nannten die Richter die Prozessökonomie. Ihrem „kurzen Prozess“ muss nun mit Sonderrechtsbehelfen entgegnet werden, wodurch die Richter das Verfahren mit zusätzlichem Aufwand belasten und weitere Instanzen damit beschäftigen. Die Arbeitsunfähigkeit lässt sich also auch auf die unzureichende Qualifikation des Justizpersonals erweitern. Sie droht nicht nur, sondern entfaltet sich bereits unübersehbar. ++ (ju/mgn/30.07.16 – 204)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 30.07.2016

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