Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Nichts als Chaos: Muß die Berlin-Wahl wiederholt werden?

23. Mai 2022
Nichts als Chaos: Muß die Berlin-Wahl wiederholt werden?
NATIONAL

Berlin. Einige Monate war es still um die Berliner Chaoswahl vom letzten September – doch jetzt wird die Wahrscheinlichkeit größer, daß die Wahl wiederholt werden muß. Das Ausmaß an Chaos und Unregelmäßigkeiten ist offenbar selbst hartgesottenen Experten und Juristen zu groß.

Das Wahldebakel in Deutschlands linker Vorzeigestadt sorgte bundesweit für Aufsehen: Stimmzettel fehlten, weshalb einige Wahllokale zwischendurch schließen mußten. Stimmzettel wurden zwischen den Bezirken verwechselt. Es gab zu wenige Wahlkabinen, weshalb sich lange Warteschlangen bildeten und Wahlwillige resigniert wieder nach Hause gingen. Einige Wahllokale waren noch nach Bekanntwerden der Wahlprognose um 18 Uhr und sogar noch nach den ersten Hochrechnungen geöffnet – die in den Schlangen wartenden Wähler könnten dadurch in ihrer Entscheidung beeinflußt worden sein. Als ob das alles nicht schon genug gewesen wäre, wartete auch noch eine große Zahl Wähler, die die Briefwahl beantragt hatten, vergeblich auf ihre Unterlagen.

Am heutigen Montag nun endet die Frist, in der die Landeswahlleiterin dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 17 – zum Teil sehr scharfe – Fragen beantworten muß. Der Verfassungsgerichtshof hatte im Januar in 15 Fällen Prüfungsverfahren für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen veranlaßt. Bis Ende April gingen beim Gericht etwa 100 Stellungnahmen ein.

Bereits im März forderte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting die Landeswahlleiterin auf, ihr die Niederschriften aller 2257 Berliner Wahllokale zu übersenden. Auch die Niederschriften weisen aus, daß es am Wahltag immer wieder zu größeren Problemen kam – und teilweise zum Kontrollverlust. So etwa im Wahlbezirk 720 in Charlottenburg: um 14.20 Uhr, vermerkt das handschriftliche Protokoll dort, waren „keine Stimmzettel mehr vorhanden“.

In anderen Fällen fehlten die Stimmzettel für die Bundestagswahl, und der Wahlvorgang wurde unterbrochen. Vor allem wegen Zeitmangels konnte in vielen Wahllokalen nicht überprüft werden, ob die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine übereinstimmte. Und nicht zuletzt gab es Fälle, in denen die Zahl der abgegebenen Erststimmzettel größer war als die der Stimmabgabevermerke und Wahlscheine. Mehrfach findet sich in den Protokollen als Begründung für diese Differenz entweder ein Fragezeichen oder die Vermerke: „Zeitmangel“, „keine Kontrolle möglich“.

Inzwischen füllen die dem Verfassungsgericht übersandten Wahlprotokolle stattliche 67 Ordner. Nun wird es spannend. Nicht nur wegen der hochnotpeinlichen Befragung durch die Landeswahlleiterin. Längst wird in der Berliner Politik über Neuwahlszenarien diskutiert. (st)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 23.05.2022

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