Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Weil er die Maskenpflicht an Schulen aufhob: Weimarer Familienrichter jetzt unter Anklage

06. Juni 2022
Weil er die Maskenpflicht an Schulen aufhob: Weimarer Familienrichter jetzt unter Anklage
KULTUR & GESELLSCHAFT

Erfurt. Dem Thüringer Familienrichter Christian Dettmar droht nun im schlimmsten Fall eine Haftstrafe zwischen zwei und fünf Jahren – wegen angeblicher Rechtsbeugung. Die Thüringer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen ihn erstattet. Sein Vergehen: er hatte 2021 in einem Urteil Corona-Maßnahmen an zwei Weimarer Schulen aufgehoben.

Das Urteil hatte damals für Aufsehen gesorgt, weil Richter Dettmar Maskenpflicht im Unterricht, Abstandsregeln und Schnelltests als das Kindeswohl gefährdend eingestuft hatte.

Die Reaktion des Rechtsstaates: Büro, Auto und sogar die Privatwohnung des Richters wurden durchsucht, ebenso die Büros von Gutachtern wie der Würzburger Virologin Ulrike Kämmerer, des Psychologen Christof Kuhbandner sowie einer Mutter. Auch ein Mobiltelefon wurde sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft erhebt im Zusammenhang mit Dettmars damaligem Urteil den Vorwurf der „Rechtsbeugung“ gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft ist dem Justizministerium gegenüber weisungsgebunden. Justizminister ist im tiefrot regierten Thüringen der Grünen-Politiker Dirk Adams. Dieser hatte sich auch für Schnellverfahren gegen Demonstranten ausgesprochen, die bei Protesten gegen Corona-Zwangsmaßnahmen mitmachten.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte in einem anderen Verfahren entschieden, daß der Familienrichter verpflichtet sei, Vorermittlungen einzuleiten. Eine Mutter hatte gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt, weil sie direkt die gefährdenden Folgen bei ihren Kindern sah. Auch die klagenden Weimarer Eltern sahen das Wohl ihrer Kinder gefährdet.

Dettmars Urteil hatte seinerzeit bei Medien und Politikern einen Sturm der Empörung ausgelöst. Das Thüringer Bildungsministerium hatte unverzüglich Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena gab der Beschwerde statt und hob die Urteile wieder auf. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 06.06.2022

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