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Verwaltungsgericht: Drohbriefe des Gesundheitsamtes an Ungeimpfte sind „rechtswidrig“

17. Juni 2022
Verwaltungsgericht: Drohbriefe des Gesundheitsamtes an Ungeimpfte sind „rechtswidrig“
KULTUR & GESELLSCHAFT

Kiel. Im Windschatten wichtigerer Ereignisse wird auch über die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ weiter gestritten. Das Bundesverfassungsgericht hat sie erst kürzlich für rechtens erklärt – aber zahlreiche Betroffene klagen dagegen. Es gibt auch bemerkenswerte Erfolge.

Jetzt hat das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht eine bundesweit bedeutsame Entscheidung gefällt. Demnach ist die Praxis der Gesundheitsämter rechtswidrig, von Pflegern und Krankenschwestern Impfnachweise zu fordern und Bußgelder anzudrohen.

Im strittigen Fall gab das Gericht einer Zahnarzthelferin aus Flensburg recht, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen will. Das zuständige Gesundheitsamt hatte die Frau wie üblich aufgefordert, einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, daß sie aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden darf. Widrigenfalls könne sie mit „einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro“ bestraft werden. Weiterhin sei beabsichtigt, der Frau das Betreten sowie die berufliche Tätigkeit in der Zahnarztpraxis zu untersagen.

Die Zahnarzthelferin legte insbesondere gegen die angedrohte „sofortige Vollziehung“ des Verwaltungsaktes Widerspruch ein – und bekam vor dem Verwaltungsgericht recht. Interessant ist die detaillierte Begründung des Urteilsspruches: „Die in dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene Anordnung zur Vorlage eines Impfnachweises (…) ist offensichtlich rechtswidrig“, so das Gericht. Und: die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei „keine unmittelbare, notfalls mit Verwaltungszwang durchsetzbare Impfpflicht“. Stattdessen solle durch die Androhung von beruflichen Nachteilen für ungeimpfte Mitarbeiter im Gesundheitswesen lediglich ein „indirekter Impfdruck“ erzeugt werden.

Das Urteil hat weitreichende Folgen. So spricht der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig von einem „überraschend deutlichen Erfolg“: „Der Gerichtsbeschluß bedeutet, daß die Briefe und Bußgeldandrohungen der Gesundheitsämter rechtswidrig sind. Kein Mitarbeiter im Gesundheitswesen muß aktuell Angst vor dem angedrohten Bußgeld haben – zumindest dann nicht, wenn andere Gerichte das genauso sehen.”

In den vergangenen Wochen erhielten deutschlandweit Zehntausende Pfleger, Krankenschwestern, Ärzte, Sanitäter, Hebammen und Behinderten-Betreuer entsprechende Briefe von den Gesundheitsämtern. Dank des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichtsurteils können sie alle jetzt erst einmal aufatmen – und Widerspruch einlegen. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 17.06.2022

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