08.09.2022
Eine Mitarbeiterin entnimmt in Grossbreitenbach (Thüringen) eine Flasche aus der Glasproduktion bei Wiegand-Glas zur Gewichtskontrolle.
Maßnahmen gegen drohende Insolvenzen deutscher Unternehmen (picture alliance / ZB)
Das Bundesfinanzministerium erwägt offenbar Maßnahmen gegen eine mögliche Welle von Insolvenzen in deutschen Unternehmen.
Dabei gehe es um eine zeitlich begrenzte Erleichterung bei der Pflicht zur Einreichung eines Antrags wegen Überschuldung, berichten mehrere Medien übereinstimmend. Auf diese Weise solle damit Unternehmen geholfen werden, die im Kern gesund sowie auch langfristig überlebensfähig seien und damit Zeit erhielten, um ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Konkret sollen Betriebe nicht mehr für ein ganzes Jahr ihren gesicherten Fortbestand nachweisen müssen, sondern lediglich für die nächsten vier Monate.
Laut den aktuellen Regelungen muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden. Eventuelle Verzögerungen sind strafbar. Mögliche Ergebnisse eines Insolvenz-Verfahrens sind eine Rettung oder eine Auflösung des betreffenden Unternehmens.
Quelle: Deutschlandfunk vom 08.09.2022
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