Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

So beantragen Hartz IV-Empfänger den Notvorrat

Das Bundessozialministerium behauptet in einem Schreiben an den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Hamburg, Hartz-IV-Empfänger hätten keinen finanziellen Anspruch auf das Anlegen eines Notvorrats für den Krisenfall! Das Grundgesetz sieht das allerdings ganz anders:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn man von allen Bewohnern in Deutschland verlangt, dass man sich einen Notvorrat anlegen soll, müssen auch Bedürftige die Möglichkeit haben dies zu tun!

Deshalb sollte man es trotzdem versuchen einen entsprechenden Antrag zu stellen und notfalls über das Sozialgericht und das Bundesverfassungsgericht durchzusetzen.

Nachfolgend ein Musterantrag:

XXXXX Mustermann                                                                     Musterstadt, den

 

XXX                                                                                                      Vorab Fax.:

 

XXX

 

Gemeinde/Landkreis/JC

Wohngeldstelle/ Soziales

 

XXXX

 

XXX

 

ANTRAG

Betr. LEBENSMITTEL UND WASSEER BEVORRATUNG FÜR 10 TAGE

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Bundesregierung hat die Bevorratung von Lebensmitteln und Wasser pro Person für den Notfall/Krise/ausgerufenen Notstand, für zehn Tage, dringend empfohlen.

Hiermit beantrage ich/wir mir und ggf. weiteren XXX Personen in meinem Haushalt  200,-€/Kopf auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen. Meine/unsere finanzielle Situation ist Ihnen bekannt. Ich/wir können uns keine Bevorratung leisten. Ich werde mit diesem Geld Lebensmittel und Wasser für 10 Tage/Person anschaffen. Mit Kassenbelegen beweise ich Ihnen diese empfohlene und erbrachte Bevorratung.

Eine Ablehnung dieses Antrags bedingt eine Mittäterschaft zur Wehrkraftzersetzung (heute begrifflich nach § 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit)  und destabilisieren der inneren Sicherheit der BRD.

MfG.

XXXX

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 27.08.2016

 

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