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Prozess in Brühl – Angeklagter nennt Claudia Roth „ekelhaft“ und wedelt nach Urteil mit Geldscheinen

Donnerstag, 25.08.2016, 11:29

Urteil, Prozess, Amtsgericht Brühl, Brühl, Claudia Roth, Beleidigung, Fremdenfeindlichkeit, Flüchtlingspolitik

Der Angeklagte nannte die Politikerin Claudia Roth „ekelhaft“ – dpa/Britta Pedersen

In einem Prozess am Brühler Landgericht ist ein 41-Jähriger zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte wurde unter anderem für schuldig befunden, die Grünen-Politikerin Claudia Roth als „ekelhaft“ beleidigt zu haben. Während der Verhandlung zeigte er keinerlei Reue.

Der Mechaniker beleidigte Roth laut Anklage in einer E-Mail an den ehemaligen Flüchtlingskoordinator in Brühl. In dem Schreiben soll er sich außerdem über das Verhalten von Flüchtlingen und über die deutsche Flüchtlingspolitik beschwert haben. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger„.

Der Angeklagte gab zu, die Politikerin „ekelhaft“ genannt zu haben. Er rechtfertigte sich damit, dass „Ekel einer der sieben Primäraffekte des Menschen“ sei. Anstatt sich einsichtig zu zeigen, legte er vor Gericht sogar noch nach: Er habe seine Meinung über Claudia Roth nicht geändert. „Sie hat sich ihre ekelhafte Visitenkarte selbst ausgestellt“, so der 41-Jährige. Er warf Roth vor, für eine „gefährliche Überfremdung unserer Heimat“ verantwortlich zu sein.

Fremdenfeindliche Äußerungen

Die Anklage warf dem Brühler außerdem vor, Verwandte von Nachbarn seiner Eltern als „Scheiß Ausländer“ bezeichnet zu haben. Der Mann bestritt dies. Da die genauen Umstände der Beleidigung nicht geklärt werden konnten, plädierten sowohl Anklage als auch Verteidigung auf Freispruch in diesem Punkt, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Die Richterin erklärte den Angeklagten allerdings sowohl im Fall Roth als auch im Fall der Nachbarn für schuldig. Die Zeugenaussage der betroffenen Verwandten sei glaubhaft gewesen, weshalb die Richterin sicher sei, „dass diese Äußerung gefallen ist.“ Sie verurteilte den Mann zu 60 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Angeklagter wedelt nach Urteil mit Geldscheinen

Einige Zuschauer reagierten empört auf das Urteil und nannten es eine „Verarschung“. Der Angeklagte selbst wedelte nach der Urteilsverkündung mit einem Bündel Geldscheine und erklärte: „Ich habe genug Spielgeld für die Berufung.“

Quelle: Focus-online vom 25.08.2016

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