10.11.2022
Windräder in Wäldern können nicht pauschal verboten werden. (IMAGO / Hans Blossey / IMAGO / Hans Blossey)
Die Bundesländer können Windkraftanlagen in Wäldern nicht pauschal verbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. In Thüringen soll das Verbot als Konsequenz der Entscheidung rasch abgeschafft werden.
Das kündigte Energieministerin Siegesmund an. Mit dem Beschluss werde endlich eine Blockade gelöst, die Thüringen bei der Energiewende unnötig aufgehalten habe, erklärte die Grünen-Politikerin. Die Regelung war vor zwei Jahren vor allem auf Drängen der oppositionellen CDU ins Gesetz geschrieben worden. Die rot-rot-grüne Minderheitsregierung von Ministerpräsident Ramelow war seinerzeit auf Stimmen der CDU beim Haushalt angewiesen.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben die Bundesländer keine Gesetzgebungsbefugnis in dieser Frage. Bundesländer dürfen demnach nur einen Mindestabstand von einem Kilometer zu Wohngebieten festlegen. Für ein generelles Verbot bestehe daher kein Spielraum, hieß es. Mit der Entscheidung gab der Erste Senat der Verfassungsbeschwerde von Waldeigentümern Recht, die das Verbot als ungerechtfertigten Eingriff in ihr Privateigentum angesehen hatten. Ähnliche Regelungen wie in Thüringen gibt es auch in anderen Bundesländern.
Quelle: Deutschlandfunk vom 10.11.2022
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