Mal eben eine Beere naschen, dem Kind die Saftflasche aufschrauben oder den schnellen Einkauf im eigenen Jutebeutel verstauen – viele machen sich im Supermarkt versehentlich strafbar oder verstoßen zumindest gegen geltende Verbote. Was im Supermarkt nicht erlaubt ist, erfährst du hier.
Sicher haben viele es schon mal gemacht: Die halbleere Saftflasche auf die Kasse gelegt, nachdem das Kind schon die Hälfte getrunken hat. Oder eine Erdbeere genascht, um zu testen, ob die Früchte schon reif sind und das Geld sich lohnt.
Obwohl die meisten Supermärkte kulant mit so etwas umgehen, machen sich Verbraucher damit strafbar. Diese Dinge solltest du beim Einkaufen also besser bleiben lassen:
1. Fundgeld einstecken
Eine herrenlose Münze auf dem Boden – das muss doch wohl dein Glückstag sein? Falsch gedacht! Geld, das du im Supermarkt findest, gehört dem Supermarkt und muss abgegeben werden. Ab zehn Euro muss sogar das Fundbüro informiert werden.
2. Den eigenen Jutebeutel befüllen
Kein Geld für den Einkaufswagen und du brauchst nur zwei, drei Teile – das passt doch ganz leicht in deine eigene Tasche. Achtung: wenn du im Supermarkt Ware in deine eigene Tasche oder deinen Rucksack steckst, machst du dich strafbar. Da die Mitarbeiter nicht erkennen können, ob du vorhast, die Ware zu bezahlen, kann dir hier ein versuchter Diebstahl vorgeworfen werden.
3. Obst kosten
Perfekt angerichtet und in allen Farben leuchtend – Trauben, Erdbeeren und Co. im Supermarkt sehen verlockend aus. Trotzdem möchte man oft vorher testen, ob die Beeren schon reif uns süß sind. Das solltest du allerdings unterlassen. Ware vor dem Bezahlen zu essen ist ein Diebstahl und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
4. Zu viel Kleingeld hergeben
Kassierer sind zwar oft froh um den Cent oder die genaue Bezahlung. Das heißt aber nicht, dass du dein über Jahre gesammeltes Kleingeld an der Supermarktkasse loswerden kannst. Tatsächlich müssen die Mitarbeiter*innen an der Kasse nicht mehr als 50 einzelne Münzen pro Einkauf annehmen.
5. Hamsterkäufe
Seit Beginn der Coronapandemie sind leere Supermarktregale auch in Deutschland kein seltener Anblick mehr. Erst war es das Klopapier, dann Mehl und Nudeln. Doch die Hinweise der Supermärkte, dass Produkte nur in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden, haben einen Sinn. Wenn jeder nur den normalen Bedarf deckt, ist für alle genug da. Hamsterkäufe sind also nicht erlaubt.
6. Verpackungen öffnen
Wie fühlt sich das Spannbetttuch aus der Werbung an? Und sieht die Farbe der Kerze auch wirklich so aus, wie abgebildet? Schnell ist man dabei, den Karton oder die Verpackung zu öffnen und sich selbst ein Bild vom Produkt zu machen. Genau genommen ist das aber Sachbeschädigung und damit strafbar. Bei Aktionsprodukten drücken Läden meist ein Auge zu, bei Lebensmitteln sieht das aber anders aus. Denn eine geöffnete Lebensmittelpackung darf nicht mehr verkauft werden.
7. Lebensmittel umtauschen
Ob Online-Versand oder die Modekette in der Innenstadt – der Umtausch der gekauften Produkte ist heutzutage überwiegend kein Problem mehr. Bei Lebensmitteln ist die Sachlage eine andere. Diese dürfen nicht umgetauscht werden, es sei denn, das Mindesthaltbarkeitsdatum ist beim Kauf bereits überschritten oder die Ware ist offensichtlich beschädigt.
8. Versehentlich ausbezahltes Wechselgeld behalten
Egal wie sorgfältig Kassierer das Wechselgeld prüfen, Fehler können immer passieren. Wenn du zu viel Wechselgeld bekommst, bist du zwar nicht verpflichtet, es selbst zurückzugeben. Wirst du aber von dem Kassierer angesprochen, darfst du dich nicht weigern, das Geld zurückzugeben.
Quelle: infranken.de vom 19.12.2022
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