Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Herzkranke Piloten: US-Flugbehörde erweitert Toleranzwerte für Flugtauglichkeit

20. Januar 2023

INTERNATIONAL
Foto: Symbolbild

Washington. In zahlreichen Berufssparten ist seit Monaten das Personal knapp. Ominöse „Krankenstände“ haben bei der Post und vielen öffentlichen Nahverkehrsbetrieben zu Engpässen und einem reduzierten Leistungsangebot geführt. Auch in der Luftfahrtbranche ist das der Fall.

In den letzten Monaten gab es immer wieder Berichte darüber, daß sich bei Piloten die Herzprobleme häuften – bei Passagiermaschinen ist das ein besonders gefährliches Risiko. In der Vergangenheit mußten sich die Piloten deshalb regelmäßig von Kardiologen untersuchen lassen. Bei Unregelmäßigkeiten im EGK kann die Flugerlaubnis widerrufen werden.

Umso erstaunlicher ist vor diesem Hintergrund, daß die US-Flugbehörde nun stillschweigend die Toleranzgrenze für kritische EKG-Werte heraufgesetzt hat. Nach der neuen Norm dürfen demnach auch Menschen mit erkennbaren Herzschäden ein Flugzeug fliegen.

Der US-Kardiologe und Buchautor Dr. Thomas Levy berichtete kürzlich in einem aktuellen Beitrag, daß die US-Flugbehörde Federal Aviation Administration (FAA) im Oktober 2022 die EKG-Parameter ausgeweitet hat, die Piloten aufweisen müssen, um ihrem Beruf nachgehen zu dürfen. Konkret geht es dabei um das sogenannte PR-Intervall (im deutschsprachigen Raum auch PQ-Zeit genannt). Es hat normalerweise eine Dauer von mindestens 0,12 und maximal 0,20 Sekunden. Ist das Intervall verlängert, also größer als 0,20 Sekunden, liegt ein AV-Block Ersten Grades vor – eine Herzrhythmusstörung.

Nach den Normalwerten von 0,12 bis 0,20 Sekunden hat sich bisher auch die US-Flugbehörde gerichtet – bis zum Herbst 2022. Am 24. Oktober jedoch erhielt die Website, der die medizinischen FAA-Richtlinien zu Arrhythmien entnehmen sind, ein Update: AV-Blocks Ersten Grades dürfen bei fehlenden Symptomen fortan ignoriert werden, wenn das PR-Intervall unter 0,3 Sekunden liegt. Erst bei PR-Intervallen von mehr als 0,3 Sekunden werden eine sogenannte Holter-Untersuchung (Langzeit-EKG) sowie eine Herz-Untersuchung fällig. Zum Vergleich: vor dem 24. Oktober führte jeder AV-Block mit einem PR-Intervall über 0,2 Sekunden automatisch zu Untersuchungen der Herzgesundheit. Nur wenn keinerlei Anzeichen für strukturelle, funktionelle oder koronare Herzerkrankungen gefunden wurden, durfte der Pilot weiterhin fliegen.

Der US-Kardiologe Levy merkt dazu an: „Wenn man bedenkt, daß das normale PR-Intervall zwischen 0,12 und 0,20 Sekunden liegt, stellt ein Intervall von 0,3 Sekunden eine ‚zulässige‘ Verlängerung dieses Intervalls um über 100 % im Vergleich zum niedrigen normalen Intervall von 0,12 Sekunden dar. Dies ist keine nominelle Verlängerung des PR-Intervalls, sondern eine sehr große.“

Für die Flugsicherheit kann der Einsatz von möglicherweise erkrankten Piloten verheerend sein. Jetzt stehen unangenehme Fragen im Raum – denn während der „Pandemie“ gab es das Myokarditis-Problem bei Piloten offenbar nicht. Erst seit Beginn der Corona-Impfungen Anfang 2021 sind sprunghaft steigende Fallzahlen bei Herzerkrankungen ein Problem. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 20.01.2023

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