Berlin. Es wird noch enger für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Geht es nach dem Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann (FDP), dann werden im Rahmen eines geplanten „Gesetzes gegen digitale Gewalt“ die Bestimmungen des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) bald erheblich verschärft. Die ersten Eckpunkte wurde dieser Tage vorgestellt.
Neu soll demnach künftig sein, daß die Ermittlung der IP-Adresse jetzt auch für verschiedene Formen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen möglich ist. Als Beispiel führt das Ministerium etwa „Restaurantkritik: Schädigung durch wahrheitswidrige Nutzerkommentare“ an. Bei „schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen“ soll es auch gerichtlich angeordnete Sperren von Accounts „für einen angemessenen Zeitraum“ geben.
Durch das Gesetz wird es damit „grundsätzlich“ möglich, nicht nur Accounts auf Sozialen Medien wie Twitter oder Instagram, sondern auch bei populären Messenger-Diensten wie Telegram oder WhatsApp zu sperren. Das bestätigte das Ministerium auf Nachfrage. Auch „dürfte zu berücksichtigen sein, wie und in welchem Umkreis bestimmte Botschaften verbreitet werden“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums das geplante Vorgehen. Davon dürften auch Äußerungen etwa in größeren Chat-Gruppen betroffen sein.
Der Deutsche Richterbund hält die Pläne des Bundesjustizministeriums wegen fehlenden Justizpersonals allerdings für sinnlos. „Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt dürfte Symbolpolitik bleiben, solange der Bundesjustizminister nicht bereit ist, die Justiz für eine effektivere Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum gemeinsam mit den Ländern personell deutlich zu verstärken“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, dem Redaktions-Netzwerk Deutschland. Mit dem Gesetz komme eine Vielzahl neuer, aufwendiger Verfahren bis hin zu möglichen Accountsperren auf die Zivilgerichte zu. Dafür brauche es bundesweit „sicher eine dreistellige Zahl zusätzlicher Richter“, sagte Rebehn. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 26.04.2023
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