Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Frühwald um 9 – Nachrichten und Informationen vom 27.04.2023 (Textausgabe)

Account-Sperrungen im Netz künftig ganz einfach: Buschmann will „Gesetz gegen digitale Gewalt“

Berlin. Es wird noch enger für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Geht es nach dem Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann (CDU), dann werden im Rahmen eines geplanten „Gesetzes gegen digitale Gewalt“ die Bestimmungen des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) bald erheblich verschärft. Die ersten Eckpunkte wurde dieser Tage vorgestellt.

Neu soll demnach künftig sein, daß die Ermittlung der IP-Adresse jetzt auch für verschiedene Formen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen möglich ist. Als Beispiel führt das Ministerium etwa „Restaurantkritik: Schädigung durch wahrheitswidrige Nutzerkommentare“ an. Bei „schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen“ soll es auch gerichtlich angeordnete Sperren von Accounts „für einen angemessenen Zeitraum“ geben.

Durch das Gesetz wird es damit „grundsätzlich“ möglich, nicht nur Accounts auf Sozialen Medien wie Twitter oder Instagram, sondern auch bei populären Messenger-Diensten wie Telegram oder WhatsApp zu sperren. Das bestätigte das Ministerium auf Nachfrage. Auch „dürfte zu berücksichtigen sein, wie und in welchem Umkreis bestimmte Botschaften verbreitet werden“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums das geplante Vorgehen. Davon dürften auch Äußerungen etwa in größeren Chat-Gruppen betroffen sein.

Der Deutsche Richterbund hält die Pläne des Bundesjustizministeriums wegen fehlenden Justizpersonals allerdings für sinnlos. „Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt dürfte Symbolpolitik bleiben, solange der Bundesjustizminister nicht bereit ist, die Justiz für eine effektivere Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum gemeinsam mit den Ländern personell deutlich zu verstärken“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn, dem Redaktions-Netzwerk Deutschland. Mit dem Gesetz komme eine Vielzahl neuer, aufwendiger Verfahren bis hin zu möglichen Accountsperren auf die Zivilgerichte zu. Dafür brauche es bundesweit „sicher eine dreistellige Zahl zusätzlicher Richter“, sagte Rebehn. (rk)

Quelle: zuerst.de

Kretschmer simuliert Regierungskritik: „Deindustrialisierung und Aufruhr in der Bevölkerung“

Dresden/Berlin. Der sächsische CDU-Ministerpräsident Kretschmer gehört wie sein bayerischer CSU-Amtskollege Söder zu den prominentesten Opportunisten der deutschen Politik. Gestern noch furiose Verfechter einer repressiven Corona-Politik, wollen beide heute davon nichts mehr wissen und präsentieren sich lieber als volksnahe Bürgerpolitiker. Beide Landesväter treibt womöglich auch die Sorge über einen bevorstehenden Stimmungswechsel im Lande um.

Kretschmer versucht sich jetzt erneut als bürgernaher Kritiker der Ampel-Koalition. Er befürchtet sogar einen offenen „Bürger-Aufruhr“. Verantwortlich macht er dafür die Politik der Bundesregierung – und zwar wegen ihrer Energiepolitik und wegen des anhaltenden Zuwanderungsdesasters.

„Die Energiewende wird für die Bürger unbezahlbar, und die Politik wird damit einen großen Teil der Bevölkerung verlieren. Die Menschen wenden sich ab, weil sie Angst bekommen“, sagte Kretschmer in einem Interview der „Bild am Sonntag“. Und er wird noch grundsätzlicher: „Die Ampel kündigt das Gleichgewicht von Ökonomie, Ökologie und Sozialem gerade auf. Die Pläne dieser Regierung führen zu Deindustrialisierung und zu Aufruhr in der Bevölkerung.“

Verheerend wirke sich auch die Migrationspolitik der Bundesregierung aus. Die Zahl der Menschen, die nach Deutschland kommen, müsse gesenkt werden: „Beim nächsten Treffen am 10. Mai muß die Bundesregierung Lösungen für die Länder und Kommunen präsentieren“, sagte er, und fügte hinzu: „Es braucht auch in der Migrationspolitik eine Zeitenwende.“

Laut dem Statistischen Bundesamt sind im ersten Quartal 2023 rund 88.000 Asylanträge eingegangen. Das entspricht einem Anstieg von 80 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. (rk)

Quelle: zuerst.de

Bankrun bei First Republic: Nächste amerikanische Bank taumelt

Der amerikanischen Großbank First Republic droht der Zusammenbruch.
Bei einem Bankrun zogen Kunden 100 Milliarden Dollar ab – etwa 40 Prozent aller Einlagen.
Danach fiel der Aktienkurs schlagartig um 50 Prozent – die Regierung fürchtet eine Bankenkrise.

Die First Republic Bank in New York. Insgesamt beschäftigt sie über 7000 Mitarbeiter in 93 Filialen.

Die First Republic Bank, eine der wichtigsten Banken im Innovationszentrum Silicon Valley, steht kurz vor dem Kollaps. Aufgrund eines massiven „Bankruns“ sind die US-Regulierungsbehörden und die Federal Reserve (US-Notenbank) eingeschaltet worden, um mögliche Auswirkungen auf das gesamte Finanzsystem abzufedern.

Hintergrund: Im Zuge der Insolvenz der Silicon Valley Bank (SVB) kam es im März zu einem „Bankrun“. Kunden zogen etwa 100 Milliarden Dollar – ungefähr 40 Prozent aller Einlagen – von der First Republic Bank ab. Dieser Betrag übertraf die Erwartungen der Analysten – daraufhin brach der Aktienkurs um 50 Prozent ein. Insgesamt ist die Aktie seit Jahresbeginn um 93 Prozent geschrumpft.

Um die Bank zu stabilisieren und das Vertrauen in die Finanzindustrie zu stärken hatten elf große Finanzhäuser bereits im März Einlagen in Höhe von 30 Milliarden Dollar bei der First Republic geparkt. Weniger als einen Drittel der abgezogenen Einlagen.

Notenbank-Intervention: Daher hat jetzt auch die Federal Reserve Maßnahmen eingeleitet, um die Bank zu stützen. Es sollen kurzfristige Liquiditätshilfen bereitgestellt werden, um einen möglichen Zusammenbruch der Bank abzuwenden. In den kommenden Wochen werden möglicherweise auch Gespräche mit anderen betroffenen Banken stattfinden, um eine weitere Finanzkrise abzuwehren.

Der erste Domino-Stein
Der drohende Kollaps der First Republic Bank weckt bei Finanzexperten in Washington Erinnerungen an den Beginn der Finanzkrise. Laut dem Handelsblatt seien die amerikanische Finanzministerin Janet Yellen und Bankenregulierer alarmiert. Eine Wiederholung der Bankenkrise von 2008 wollte man in Washington eigentlich verhindern.

Damals löste die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 einen weltweiten Domino-Effekt aus.

Quelle: pleiteticker.de

Ukrainische Truppen feuerten in der Nacht 23 Granaten auf die Donezker Volksrepublik ab

Die ukrainischen Streitkräfte haben in der Nacht zum Donnerstag 23 Granaten auf bewohnte Gebiete in der Donezker Volksrepublik (DVR) abgefeuert. Dies teilte die DVR-Vertretung beim Gemeinsamen Zentrum für die Kontrolle und Koordinierung von Fragen im Zusammenhang mit den Kriegsverbrechen der Ukraine mit.

Dabei setzte die ukrainische Armee Artillerie der Kaliber 122, 152 und 155 Millimeter ein. Die Angriffe richteten sich gegen Donezk, Michailowka, Nowobachmutowka, Petrowskoje, Jakowlewka und Jassinowataja.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN

Untersuchung des Nabu – Insektensterben setzt sich selbst in Naturschutzgebieten weiter fort
Das deutschlandweite Insektensterben schreitet selbst in Naturschutzgebieten weiter voran. Das Problem: Naturschutzgebiete befinden sich oft in unmittelbarer Nähe zu Äckern, auf denen für Insekten tödliche Pestizide ausgebracht werden.

Das haben die Untersuchungen des Forschungsprojekts „Diversität von Insekten in Naturschutz-Arealen“ unter der Leitung des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) ergeben. Demnach hat sich wissenschaftlich belegte massive Schwund von Insekten in Naturschutzgebieten weiter fortgesetzt. Im Jahr 2017 hatten ehrenamtliche Insektenkundler des Entomologischen Vereins Krefeld nachgewiesen, dass die Gesamtmasse an Fluginsekten in Teilen Deutschlands von 1989 bis 2016 um mehr als 75 Prozent abgenommen hatte.

Nach Angaben des Nabu zeigt das Gesamtgewicht der Insekten, das in direkter Beziehung mit dem Artenreichtum stehe, keine Zeichen auf Erholung. In der Nähe von mehr als 25 Prozent der knapp 9000 Naturschutzgebiete in Deutschland lägen Äcker mit einer Größe von mindestens einem halben Hektar. Als Folge seien in den untersuchten Insekten Rückstände von 47 unterschiedlichen Pestiziden festgestellt worden. An mehr als der Hälfte der untersuchten Standorte sei sogar ein verbotenes Pestizid nachgewiesen worden.
Um die biologische Vielfalt in Naturschutzgebieten zu schützen und das Artensterben aufzuhalten, forderten die Projektteilnehmer, mehr Rücksicht auf die Umgebung von Schutzgebieten bei der Planung zu nehmen.

Quelle: Deutschlandfunk

Leipzig – NPD erzielt Erfolg vor Bundesverwaltungsgericht – Abhängen von Wahlplakaten in Mönchengladbach war rechtswidrig

Die NPD hat vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich gegen das Abhängen von Wahlplakaten durch die Stadt Mönchengladbach geklagt.

Eine Ordnungsverfügung aus dem Jahr 2019 sei rechtswidrig gewesen, stellten die Richter in Leipzig fest. Sie revidierten damit Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Beide Instanzen hatten der Stadt Recht gegeben. Auf Plakaten der rechtsextremen Partei zur damaligen Europawahl stand unter anderem die Aussage „Migration tötet“. Die Aussage sei mehrdeutig, argumentierte das Bundesverwaltungsgericht. Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit müsse man jene Interpretation zugrunde legen, die gerade noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Quelle: Deutschlandfunk

AfD-Nachwuchsorganisation

Verfassungsschutz: Junge Alternative ist „gesichert rechtsextremistisch“
Deutschland

Für Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verbreitet sie „nichts als Haß und Ausgrenzung“: die AfD-Parteijugend. Der Verfassungsschutz stuft sie nun als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Dabei stützt er sich vor allem auf ein Argument.

BERLIN. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den AfD-Parteinachwuchs Junge Alternative (JA) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Nachdem das BfV den AfD-Nachwuchs bereits seit 2019 als „Verdachtsfall“ führte, darf die Behörde nach der Hochstufung nun alle nachrichtendienstlichen Instrumente nutzen, um die JA zu überwachen. Dazu gehört neben dem Einsatz sogenannter V-Leute auch das Abhören von Telefonen und verdeckte Observationen.

Das BfV begründete seinen Schritt unter anderem mit dem Volksbegriff, der in der Jungen Alternative verbreitet sei. Dieser sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. „Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und ist geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten“, betonte die Behörde am Mittwoch in einer Pressemitteilung.

BfV: Junge Alternative äußert sich demokratiefeindlich
Agitation gegen Migranten sei ein beständiges Thema der Jungen Alternative. „Insbesondere Zuwanderern mit (vermeintlich) muslimischem Hintergrund werden in pauschaler Weise Negativeigenschaften zugesprochen, wie kulturelle Rückständigkeit und ein überproportional stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt, allein aufgrund ihrer Herkunft und Religion“, erläuterte der Verfassungsschutz seinen Schritt.

Darüber hinaus äußere sich die AfD-Parteijugend immer wieder demokratiefeindlich. Die Vielzahl von Verunglimpfungen „politischer Gegner, aber auch des Staates und seiner Repräsentanten an sich“ zeige, daß es der Jungen Alternative nicht um demokratischen Diskurs, „sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland“ gehe.

BfV nimmt auch IfS und „Ein Prozent“ ins Visier
Neben der Jungen Alternative werde künftig auch das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein „Ein Prozent“ als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. „Die Positionen des ‘Institut für Staatspolitik’, ‘Ein Prozent e.V.’ und der Jugendorganisation der AfD ‘Junge Alternative’ sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, unterstrich das BfV.

Es bestehe kein Zweifel mehr, daß alle drei Organisationen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Der Verfassungsschutz begründete sein Vorgehen damit, daß sich die Behörde nicht nur mit „gewaltorientierten Extremisten“, sondern ebenso mit Institutionen beschäftige, „die menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologien und Konzepte permanent verbreiten“.

Innenministerin Faeser: „Neue Rechte“ verbreitet „nichts als Haß“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) lobte die BfV-Einstufung der Jungen Alternative. „Wir sind eine starke und wehrhafte Demokratie. Gegen Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung wehren wir uns sehr entschieden“, teilte sie am Mittwoch mit. Die Sicherheitsbehörden hätten verfassungsfeindliche Bestrebungen in der Gesellschaft genau im Blick. „Wir setzen alles daran, den Nährboden für rechtsextreme Gewalt auszutrocknen“, bekräftigte die Sozialdemokratin.

Die „Neue Rechte“ verbreite „nichts als Haß und Ausgrenzung“, auch wenn sie im „vermeintlich gebildeten, moderneren Antlitz“ auftrete. „Doch die menschenverachtenden Ideologien dahinter sind klar“, äußerte sie.Gefährlich seien nicht nur gewaltorientierte Rechtsextremisten, sondern auch „geistige Brandstifter“, die den Boden für Gewalt bereiteten. Diese Gefahr solle niemand unterschätzen, warnte Faeser.

Junge Alternative: Wir sind nicht überrascht
Der Bundesvorstand der Jungen Alternative zeigte sich unbeeindruckt von der Ankündigung des BfV. „Die Einstufung des sogenannten Verfassungsschutzes überrascht uns nicht“, teilte die Parteijugend mit. Der als „Regierungsschutz“ angelegte Geheimdienst erfülle nur seinen Auftrag, der darin bestehe, die Opposition hierzulande zu unterdrücken.

„Egal ob Migrationskritiker, Coronamaßnahmenkritiker oder Friedensbefürworter – jede Form der authentischen Opposition in diesem Land wird von dieser Behörde systematisch stigmatisiert“, mahnten die Jungpolitiker. Nun würden juristische Schritte gegen die Einstufung geprüft.

Flankiert wurde die Kritik der Jungen Alternative von den AfD-Chefs Tino Chrupalla und Alice Weidel. „Uns liegen aktuell weder eine Begründung, noch entsprechende Dokumente vor, die den Schritt nachvollziehbar machen“, monierten die die beiden Parteivorsitzenden. Der Verdacht liege nahe, daß das BfV mit der Einstufung auch auf Rechtsstreitigkeiten mit der AfD Einfluß nehmen wolle.

Die AfD hatte im Januar Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt, um die Einstufung der Partei, ihrer Jugendorganisation und der aufgelösten Parteigliederung „Der Flügel“ als rechtsextremistische Verdachtsfälle durch das BfV zu kippen. (fw)

Quelle: Junge Freiheit

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 26.04.2023

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