Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Härter als Habecks Heizpläne: EU plant neues Verbot von Heizungen

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Von: Amy Walker

Die Bundesregierung hat sich nach heftigem Streit gerade auf das neue Gebäudeenergiegesetz geeinigt. Auch die EU bereitet eine Richtlinie vor – die das Gesetz der Ampel praktisch überflüssig machen würde.

Brüssel – Nicht nur in Deutschland wird intensiv über klimaneutrales Heizen gesprochen. Auch in Brüssel wird an verschiedenen Gesetzen gearbeitet, die das Erreichen der Klimaschutzziele bis 2050 möglich machen sollen. Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) macht nun auf einen Gesetzesentwurf aufmerksam, der die Pläne der Bundesregierung überflüssig machen könnte. Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie würden Gas-, Öl- und Elektro-Boiler ab 2029 vom Markt verschwinden müssen.

EU-Richtlinie für Heizgeräte: Die wichtigsten Punkte

Die neue Ökodesign-Verordnung für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte soll nach den Plänen der EU am 1. September 2025 in Kraft treten. Dabei geht es darum, welche Heizungen in Zukunft auf den Markt gebracht werden können. Es geht also nicht darum, dass bestehende Heizungen direkt ersetzt werden müssen.

Der aktuelle Entwurf, der IPPEN.MEDIA vorliegt, soll noch diese Woche in die Konsultation gehen. Die wichtigsten Punkte im Gesetz sind:

Damit wäre die EU-Richtlinie weitreichender als das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition. Laut GEG ist es Eigentümern erlaubt, kaputte fossile Heizungen reparieren zu lassen und für einen Übergangszeitraum von bis zu 13 Jahren auch zu ersetzen. Mit der EU-Richtlinie wäre letzteres ab 1. September 2029 nicht mehr möglich. Zudem hebelt die EU-Richtlinie die Ausnahmen für Über-80-Jährige, Sozialleistungsempfänger und Härtefälle aus, die die Ampel vorsieht.

Ausgenommen von der EU-Richtlinie sind solche Gas-Heizungen, die „hauptsächlich Energie aus Biomasse“ zur Erzeugung von Wärme verwenden. Allerdings wird im Entwurf deutlich gemacht, dass die Ausnahme nicht für Gas-Heizungen gilt, die „auch für die Verwendung von fossilen (Flüssig-)Gasen geeignet sind“. Ausgenommen sind ebenso Heizsysteme, die Festbrennstoffe verwenden, was in der Regel Holz bedeutet.

Quelle: Waldeckische Landeszeitung vom 02.05.2023

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