Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Europawahl – Bundestag stimmt für Wiedereinführung einer Sperrklausel


16.06.2023

Die Außenfassade des Europaparlaments. (picture alliance / Daniel Kalker)

Der Bundestag hat mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Einführung einer Sperrklausel bei der Europawahl gestimmt. Die Regelung ist Teil einer Wahlrechtsreform auf Ebene der Europäischen Union. Die konkrete Höhe der Prozent-Hürde soll später festgelegt werden.

568 Abgeordnete stimmten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, um einer Vorgabe des EU-Rats aus dem Jahr 2018 zu entsprechen. 111 stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen. Nach Angaben der Ampel-Koalition wird eine solche Regelung in Deutschland allerdings erst zur übernächsten Europawahl im Jahr 2029 eingeführt. In Deutschland gibt es seit 2014 keine derartige Sperrklausel mehr, weil das Bundesverfassungsgericht damals unter Verweis auf die Chancengleichheit der Parteien die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz gekippt hatte. Deshalb sind derzeit etwa die Piraten, die Tierschutzpartei und der Satire-Zusammenschluss „Die Partei“ trotz Wahlergebnissen zwischen 0,7 und 2,4 Prozent jeweils mit ein bis zwei Abgeordneten im Europaparlament vertreten.

Vor allem Kleinstparteien betroffen

Der EU-Ratsbeschluss von 2018 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Sperrklauseln von mindestens zwei und maximal fünf Prozent einführen. In einer Reihe von Ländern gibt es solche Hürden bereits. Parteien, die diese Marke verfehlen, wären dann künftig nicht mehr im Europäischen Parlament vertreten. Damit soll der Zersplitterung im Plenum entgegengewirkt und die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen gesichert werden. Nach dem Bundestag muss nun auch noch der Bundesrat der Reform mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen. Die Bundesregierung wies im Vorfeld darauf hin, dass diese komplett scheitern würde, sollte Deutschland nicht zustimmen. Die Länderkammer befasst sich voraussichtlich am 7. Juli mit der Vorlage.

Über die konkrete Höhe der Sperrklausel in Deutschland wäre aber auch damit noch nicht entschieden. Hierfür ist ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Europawahlgesetzes notwendig.

Quelle: Deutschlandfunk vom 16.06.2023

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