Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Bundesrepublik Deutschland stellt Bürger ab 1. Oktober noch rechtloser – UCC jetzt auch in Verbraucher-Verträgen umgesetzt

Berlin – Die Bundesrepublik Deutschland stellt die Bewohner in Deutschland jetzt noch rechtloser als bisher. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 wurde eine Änderung im Zivilrecht durchgeführt, wie wir auf der Seite der Bundesregierung lesen:

Verbraucherschutz

Kündigung per E-Mail möglich

Ab dem 1. Oktober gilt für Kündigungen die „Textform“: Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sogenannte „Schriftform“, die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.

Mit dieser Änderung hebelt man die Regelungen des staatlichen BGB weiter aus. Man hat eine neue Passage in das BGB der BRD eingeflochten:

§ 309 BGB Nr. 13

Mit dieser Änderung setzt man das reine Handelsrecht des Uniform Commercial Code weiter um, ohne es so zu betiteln.

Ohne Unterschrift gültig ist nunmehr noch mehr im Leben der deutschen Bewohner angekommen.

Bislang galt immer die Schriftform mit Unterschrift. Die fällt nunmehr weg, bzw. ist nichtmehr zwingend erforderlich in Zivilverträgen, ausgenommen notariellen Verträgen.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 02.10.2016

Aktuelle Seminare zum UCC

Die mobile Version verlassen