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Panorama (ARD) Interview Ursula Haverbeck – Holocaust war Lüge

Mehrfach wurde sie wegen Volksverhetzung verurteilt: Für Ursula Haverbeck hat die Massenvernichtung der Juden nicht stattgefunden. Damit geht sie ganz offen um – auch im Panorama-Interview auf ARD. Ursula Haverbeck, eine der bekanntesten und aktivsten sog. „Holocaust-Leugner“ in Deutschland, gab im März 2015 zuhause bei ihr in Vlotho dem NDR-Journalisten Robert Bongen für die Sendung Panorama ein über 4-stündiges Interview. Daraus entstand eine 45-minütige Zusammenstellung, die Panorama auf seiner Internetseite veröffentlichte.
Das Interview kann hier in ganzer Länge gesehen werden:
https://www.youtube.com/watch?v=WPa_Q…

Nachfolgend ein Auszug aus dem Interview:

URSULA HAVERBECK-WETZEL, JAHRGANG 1928

Vertreterin des historischen Revisionismus und unerschrockene Kämpferin für die Wahrheit, sowie die einstige Leiterin des COLLEGIUM HUMANUM

Ostvertriebene, vier Jahre in Schweden, danach Studium der Pädagogik, Philosophie und Sprachwissenschaften, unter anderem zwei Jahre in Schottland. Ihr Mann war Prof. Dr. Werner Georg Haverbeck; einst Mitglied in der Reichsleitung, Gründer und Leiter des Reichsbundes Volkstum und Heimat 1933.

45-jährige Zusammenarbeit in Erwachsenenbildung und Ökologie, Mitbegründerin und langjährige Seminar- und Organisationsleiterin im »COLLEGIUM HUMANUM«.

1974-1983 Schriftleitung der »Lebenschutzinformationen«.
Präsidentin im »Weltbund zum Schutze des Lebens«, Bundesverband Deutschland von 1983-1989.
Mitbegründerin und ehemalige Vorsitzende im »Verein Gedächtnisstätte«

Im Rahmen ihres 85. Geburtstages erhielt sie am 9. November 2013 folgende Ehrenurkunde:

Am Donnerstag, den 12. November 2015, wurde am Amtsgericht Hamburg Frau Ursula Haverbeck (87) zu zehn (10) Monaten Haft ohne Bewährung durch den Amtsrichter Björn Jonsson (48) verurteilt.

Sie hatte während des sog. „Auschwitz-Prozesses“ von Lüneburg gegen Oskar Gröning (94) im Frühjahr 2015 öffentlich bekundet, daß sie 1. nicht an die strafrechtlich festgelegte historische Tatsache des „Holocaust“ glaube, 2. im speziellen nicht an die strafrechtlich festgelegte historische Tatsache glaube, daß es in den deutschen Konzentrationslagern wie z.B. im Lager Auschwitz-Birkenau Gaskammern zur systematischen, massenhaften Tötung von Juden gegeben habe, ja habe geben können.

Aus ihrer Sicht sprächen alle wissenschaftlichen Beweise gegen diese strafrechtlich bewehrte „Offenkundigkeit“.

Frau Haverbeck wird das Urteil des Richters Björn Jönsson nicht akzeptieren und wird in Berufung gehen. Das Urteil gegen Frau Haverbeck wird demnach nicht rechtskräftig sein.

Quelle: NDR – Panorama, http://daserste.ndr.de/panorama/Holoc… vom 12. November 2015

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