Dresden. Behörden, Medien und Politik werden im Umgang mit politisch Andersdenkenden immer übergriffiger. Aber noch funktioniert der Rechtsstaat zumindest partiell und ruft zumindest die gröbsten Hetzer immer wieder auf den Boden des Gesetzes zurück. Jetzt konnte sich die Bürgerrechtsbewegung „Freie Sachsen“ gegen Anwürfe des sächsischen Verfassungsschutzes gerichtlich durchsetzen.
Der sächsische Inlandsgeheimdienst hatte gegenüber der Presse behauptet, die „Freien Sachsen“, die auch an Kommunalwahlen teilnehmen, wollten einen „nationalsozialistischen Führerstaat“ errichten. Dem wurde nun durch ein Urteil ein Riegel vorgeschoben.
Hintergrund des Rechtsstreits war unter anderem ein Bericht in der Wochenzeitung „ZEIT“. Darin unterstellte der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes führenden Personen der „Freien Sachsen“, einen „nationalsozialistischen Führerstaat“ errichten zu wollen. Die „Freien Sachsen“ wollten diesen „Staat und seine freiheitliche Gesellschaftsordnung“ ersetzen, heißt es in dem „ZEIT“-Bericht, der bereits Ende 2021 erschien.
Die „Freien Sachsen“ begrüßten das Urteil in einer Pressemitteilung. Welche Staatsform man anstrebe, „wurde bis heute zu keinem Zeitpunkt definiert, weil unsere alltägliche Politik primär auf das ‚Hier und jetzt‘ ausgerichtet ist“, heißt es darin. Der Versuch, mit der „NS-Keule“ das Ansehen der „Freien Sachsen“ zu beschädigen, sei mit dem Urteil „krachend gescheitert“. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 19.03.2024
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