Berlin. Die Außenpolitik der Bundesregierung, die sowohl in der Ukraine wie im Gazastreifen auf Krieg setzt, ist nicht einmal bei den eigenen Bediensteten unumstritten. Aber: Meinungsabweichler in den Ministerien werden gegängelt und müssen künftig wohl mit ihrer Entfernung aus dem Dienst rechnen – das von SPD-Innenministerin Faeser durchgedrückte neue Beamtenrecht erleichtert das seit kurzem.
Und schon 2022 ließ Bundeswirtschaftsminister Habeck gegen zwei hohe Beamte seines eigenen Hauses eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz einleiten – sie hatten sich in seinen Augen „russischer Argumentation“ schuldig gemacht.
Immerhin 600 Beamte und Angestellte des Bundes sind nicht bereit, dieses Klima der Repression weiter hinzunehmen. Sie haben deshalb jetzt einen offenen Brief an die Bundesregierung geschrieben und fordern darin einen sofortigen Stopp der Waffenlieferungen an Israel sowie die Wiederaufnahme der deutschen Zahlungen an das Palästinenserhilfswerk.
Als Beamte und Angestellte des Bundes seien sie dem Grundgesetz verpflichtet, das eine direkte Anwendung des Völkerrechts impliziere, argumentieren die Unterzeichner. Deshalb sei das Völkerrecht „zwingend“ zu beachten. Die Verfasser des Briefes verweisen auf die Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofes (IGH), der das Vorgehen der israelischen Armee in Gaza als „plausible Akte des Völkermords“ eingestuft habe. Daraus ergebe sich für die Beamten auch aus dem Beamtenrecht eine Verpflichtung zum Widerstand gegen die Politik der bedingungslosen Unterstützung Israels. Der von der deutschen Politik angeführte Begriff der „Staatsräson“ rechtfertige mitnichten den Bruch des Völkerrechts und die Beihilfe zum Genozid.
Angesichts des repressiver werdenden Klimas in Deutschland legen die unterzeichnenden Staatsbediensteten ihre Namen bezeichnenderweise nicht offen. „Bedauerlicherweise werden Stimmen, die das völkerrechtswidrige und menschenverachtende Vorgehen der israelischen Regierung kritisieren, durch die Bundesregierung systematisch ruhiggestellt, und Kritiker*innen werden marginalisiert und kriminalisiert … Auch wir befürchten im Zusammenhang mit unserer Meinungsäußerung eine Kriminalisierung und Pönalisierung, weshalb wir die Namen der Unterzeichnenden bewußt nicht offenlegen.“ Es sei „verstörend und eine äußerst besorgniserregende Entwicklung“, daß die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Meinungsäußerung „in Deutschland im Jahr 2023 und 2024 so sehr eingeschränkt ist, daß wir uns zu diesem Schritt veranlaßt sehen“. (rk)
Bildquelle: Wikimedia/Dr. Zachi Evenor/CC BY 2.0
Quelle: zuerst.de vom 13.04.2024
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