Nach 30 Jahren soll das Bundesarchiv-Gesetz überarbeitet und verbessert werden. Doch der Gesetzentwurf der Bundesregierung räumt den Geheimdiensten Sonderrechte ein, die es vorher nicht gab.
Bisher mussten der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz alte Unterlagen nach 30 Jahren an das Bundesarchiv abgeben.
► Doch in dem neuen Gesetz brauchen Nachrichtendienste ihre historischen Unterlagen dem Bundesarchiv nur noch anbieten, wenn „überwiegende Gründe des Nachrichtenzugangs oder schutzwürdige Interessen der bei ihnen beschäftigten Personen einer Abgabe nicht mehr entgegenstehen.“
Experten schlagen Alarm
Ralf Jacob, Vorsitzender des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare, sieht durch den geplanten neuen Paragraphen „einen bedenklichen Eingriff in die Möglichkeit der demokratischen Kontrolle der Nachrichtendienste.“
Jacob:
Quelle: Bild-online vom 14.10.2016