Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Berlin: Bundestag beschließt Reform der Leiharbeit

Produktion beim Maschinenbauer Eickhoff (imago/Rainer Weisflog)

Mit den Stimmen der großen Koalition hat der Bundestag eine Reform der Leiharbeit beschlossen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Kramme aus der SPD-Fraktion betonte, das Gesetz verhindere den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit. Dazu trügen auch neue Informationsrechte bei, weil Leiharbeit künftig innerhalb des Unternehmens immer offengelegt werden müsse. Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Ernst, warf der Unionsfraktion vor, sie habe Regelungen im Interesse der Unternehmen und nicht der Arbeitnehmer durchgesetzt. Auch die Grünen-Abgeordnete Müller-Gemmeke kritisierte das Gesetz. Der Missbrauch werde dadurch nicht verhindert, sondern gesetzlich legitimiert.

Festgelegt wird unter anderem, dass Leiharbeiter in der Regel nach neun Monaten und spätestens nach 15 Monaten Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft haben.

Am Vormittag hatte der Bundestag das Gesetz über die sogenannte Flexi-Rente beschlossen. Es soll Teilzeit-Arbeit vor Rentenbeginn erleichtern, zugleich aber auch Anreize für ein längeres Weiterarbeiten geben.

Quelle: Deutschlandfunk vom 21.10.2016

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen