Hartz IV-Empfängern drohen nach Presseinformationen Bußgelder, wenn sie den Jobcentern wichtige Informationen verschweigen.
Die Bundesagentur für Arbeit wolle damit eine Regelungslücke schließen, schreibt die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf eine neue interne Weisung. Dies gelte für den Fall, dass Hartz IV-Empfänger Angaben – Zitat „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ machen, die für die Festsetzung der Leistungen wichtig sind. Bisher drohten Bußgelder nur, wenn die Betroffenen falsche Angaben machten, nicht aber, wenn sie gar keine machten. Kleinere Vergehen sollen demnach mit 55 Euro und im äußersten Fall mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Wer nicht zahlen wolle, dem drohe Erzwingungshaft. Die Neuregelung gelte für alle Anträge, die ab 1. August gestellt wurden.
Quelle: Deutschlandfunk vom 24.10.2016
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