Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Vor 60 Jahren: Hitler offiziell für tot erklärt



Berchtesgaden (ADN). Vor 60 Jahren – am 25. Oktober 1956 – wurde Adolf Hitler vom Amtsgericht Berchtesgaden offiziell für tot erklärt. Das vorangegangenen Verfahren dauerte rund vier Jahre. Dabei ging es in erster Linie um das materielle und finanzielle Erbe des Diktators. Der eigentliche Tod war bereits am 30. April 1945 gegen 15.30 Uhr eingetreten. Hitler hatte sich erschossen, so wurde festgestellt – oder nur kolportiert. Es geisterten nämlich Gerüchte umher, die besagten „Hitler lebt !“. Sogar Josef Stalin nährte sie. 

Das Todeserklärungsverfahren begann im Übrigen am 29. Juli 1952, als der österreichische Rechtsanwalt Dr. Herbert Eggstain dies beim Amtsgericht Berchtesgaden beantragte. Er war amtlich bestellter Kurator von Hitlers Vermögen in Österreich. Konkreter Anlass seines Antrags war ein Gemälde, das Adolf Hitler im Jahr 1940 für 1,65 Millionen Reichsmark gekauft hatte. Der Verkäufer behauptete, er habe es unter Zwang veräußern müssen und wollte es nunmehr zurückerhalten. Österreich lehnte ab. „Es liegt größte Vermutung vor, dass Adolf Hitler im April 1945 anlässlich des Einmarsches der Roten Armee den Tod gefunden hat, zumal Augenzeugen seinen Selbstmord mit allen Einzelheiten berichtet haben,“ heißt es in der Antragsbegründung von Eggstain. ++ (ge/mgn/25.10.16 – 291)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 25.10.2016

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