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GESUNDHEIT – Apotheker fordern Verbot des Versandhandels rezeptflichtiger Medikamente

Nach dem jüngsten EuGH-Entscheid fordern die Apotheker ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Medikamenten, um einen „langfristigen Schaden für das Versorgungsystem“ zu verhindern“

Preisnachlässe von ausländischen Internet-Apotheken waren in Deutschland nicht erlaubt. (Foto: dpa)


In lediglich sieben von 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ist der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlaubt – und das zum Teil nur unter sehr restriktiven Bedingungen. Neben Deutschland gehören dazu Dänemark, Estland, Finnland, die Niederlande, Schweden und Großbritannien. Dies zeigt eine Auswertung der ABDA -Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Demnach verbieten drei Viertel aller EU-Mitgliedstaaten den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln.

Die übergroße Mehrheit der Länder macht damit von ihrem Recht Gebrauch, die Rahmenbedingungen für ihr eigenes Gesundheitswesen auf nationaler Ebene zu setzen. In einer früheren Entscheidung hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2003 geurteilt, dass jeder EU-Mitgliedstaat den Versandhandel zwar mit rezeptfreien, nicht jedoch mit verschreibungspflichtigen Medikamenten freigeben müsse. Diese Möglichkeit wurde auch durch die EU-Richtlinie 2011/62 zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen bestätigt.

Zur jüngsten EuGH-Entscheidung über die Nichtgeltung der deutschen Arzneimittelpreisverordnung für ausländische Versandapotheken fordert ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Die deutsche Politik ist jetzt dringend gefordert: Der Gesetzgeber muss seinen Handlungsspielraum wiederherstellen, um den Patienten auch in Zukunft eine funktionierende Arzneimittelversorgung garantieren zu können. Das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland wäre europarechtlich zulässig.

Wir sollten keine weiteren Apothekenschließungen riskieren. Die Apothekendichte liegt in Deutschland schon heute unter dem europäischen Durchschnitt.“ Wenn der Gesetzgeber nicht einschreite, entstünde ein destruktiver Preiswettbewerb, den gerade kleinere Apotheken, die viel für die Versorgung der Patienten vor Ort tun, nicht überstehen würden, sagte ABDA-Pressesprecher Reiner Kern den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. „Das schadet am Ende vor allem den Patienten.“

Zum Hintergrund: Die Apothekendichte in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) liegt im Durchschnitt bei 31 Apotheken pro 100.000 Einwohner. Mit 25 Apotheken pro 100.000 Einwohnern liegt Deutschland unter diesem Durchschnitt. Derweil hat Frankreich mit 33 Apotheken eine leicht überdurchschnittliche Apothekendichte, während Italien und Polen mit jeweils 30 Apotheken zwar unter dem EU-Schnitt, aber immer noch über Deutschlands Apothekendichte liegen. Die Unterschiedlichkeit in den EU-Ländern ist historischen, geografischen, wirtschaftlichen, politischen und regulatorischen Bedingungen geschuldet, die die Vielfalt Europas ausmachen.

„Der EuGH hat offensichtlich einen rein merkantilen Blick auf die zu bearbeitenden Fragen gehabt und dabei völlig ausgeblendet, dass das, was für Konsumgüter richtig sein mag, für besondere Güter wie Arzneimittel noch lange nicht richtig ist“, so Kern. „Er hat völlig außen vor gelassen, dass die Arzneimittelpreisbindung ein wichtiges Fundament für viele weitere Steuerungsmechanismen im deutschen Gesundheitswesen ist, die ohne feste Preise nicht funktionieren“, wie etwas Sachleistung und Rabattverträge. „ Wir gehen im Moment davon aus, dass der Gesetzgeber einschreitet und dafür sorgt, dass langfristiger Schaden für das Versorgungssystem gar nicht erst entsteht. Eine Möglichkeit dazu wäre das Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln. Das wäre europarechtlich darstellbar. Ohnehin ist in der ganz überwiegenden Mehrheit der EU-Staaten der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln nicht erlaubt.“

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten vom 28.10.2016

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