Wer krankgeschrieben ist, muss nicht zu einem Personalgespräch am Arbeitsplatz erscheinen.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es gab damit dem Mitarbeiter eines Krankenhauses recht, der trotz mehrfacher Aufforderung nicht zu einem Personalgespräch gekommen und deshalb schriftlich abgemahnt worden war. Allerdings ließ das Gericht Ausnahmefälle zu, wenn etwa das Erscheinen des erkrankten Arbeitnehmers in der Firma aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer gesundheitlich dazu in der Lage sei.
(AZ 10 AZR 596/159)
Quelle: Deutschlandfunk vom 02.11.2016
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