Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Flüchtlingstrom begünstigt Absenkung des Heiratsalters

Magdeburg (ADN). Angesichts zahlreicher Ehen zwischen Kindern und Jugendlichen unter den Flüchtlingen kommt in Deutschland eine heftige Diskussion über die Absenkung des Heiratsalters in Gang. Wie Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding am Freitag in einem Interview mit der „Magdeburger Volksstimme“  erklärte, dürfen Deutsche bereits jetzt unter bestimmten Bedingungen ausnahmsweise ab einem Lebensalter von 16 Jahren heiraten.

Man könne sich schlecht hinstellen  und eine im Ausland geschlossene Ehe mit 16- oder 17jährigen in Deutschland annullieren. Auch im Ausland würden schließlich in Deutschland geschlossene Ehen anerkannt, selbst wenn dort andere Maßstäbe gelten. Alles andere wäre ein Angriff auf die souveränen Rechte der Staaten.

Kinderehen lehne sie jedoch ab. Diesbezüglich sei zwischen Kindern und Jugendlichen zu unterscheiden. Es gelte das internationale Privatrecht. Es dürfe daher nur eingegriffen werden, wenn gegen deutsche Rechtsnormen verstoßen wird. Eine klare Grenze sehe sie bei 14 Jahren.

„Wer jünger ist, ist ein Kind – und Kinder gehören nicht verheiratet. Sie sind weder straf- moch religionsmündig“, so die christdemokratische Landesministerin. Auch das Strafrecht ziehe hier eine Grenze. Geschlechtsverkehr mit unter 14jährigen sei strafbar. Das treffe bei 14- bis 16jährigen nicht zu. im Übrigen plädiere sie für eine Einzelfallbetrachtung. ++ (fa/mgn/11.11.16 – 308)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.11.2016


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