Zwei 20-Euro-Scheine. (dpa / picture alliance / Universität Jena)
Ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, muss einem Urteil zufolge einen pauschalen Schadenersatz von 40 Euro zahlen.
Die seit 2014 im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Regelung finde auch im Arbeitsrecht Anwendung, befand das Landesarbeitsgericht Köln. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage ließ das Gericht die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln – Az. 12 Sa 524/16 und Deutschlandfunk vom 25.11.2016
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