Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Reichsbürger bei der sächsischen Polizei? Das ist das Ergebnis der Ermittlungen

 

Von Juliane Morgenroth

Für Reichsbürger soll es in Zukunft keine Waffen mehr geben. (Symbolbild)

Dresden – Gibt es Reichsbürger bei der Polizei? Von den sachsenweit drei Verdachtsfällen aus den Polizeidirektionen Chemnitz und Leipzig hat sich nur einer erhärtet, so Innenminister Markus Ulbig (52, CDU) auf Anfrage von Enrico Stange (48, Linke).

In zwei Fällen wurde die Prüfung beendet. Es sei nichts gefunden worden, was den Verdacht bestätigt hätte. Im dritten Fall wird die Einleitung eines Disziplinarverfahrens geprüft. Es handelt sich um einen Beamten des Polizeivollzugsdienstes.

Weitere Landesbedienstete stehen nicht unter „Reichsbürger-Verdacht“.

Derweil macht der Minister Druck, um Reichsbürger zu entwaffnen. Immerhin hatten Reichsbürger bereits Mitarbeiter der Waffenbehörde in Chemnitz bedroht.

Reichsbürger seien grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig zu qualifizieren. Laut eines Erlasses sind deren Anträge immer abzulehnen, waffenrechtliche Erlaubnisse sollen die Behörden nun zeitnah überprüfen.

Im Freistaat wurde 2016 in 26 Fällen die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen bzw. widerrufen – Reichsbürger waren nicht dabei.

Quelle: tag24.de vom 26.11.2016

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen