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Geistig verblendeter Rechtswissenschaftler, Professor Dr. Achim Förster referiert bei 3. Menschenrechtswoche über Reichsbürger: „Die Reichsbürger und der Rechtsstaat“

08.12.2016, 08:10

Professor Dr. Achim Förster

Der Referent zeigte Aktionen und Argumente der Reichsbürgerbewegung auf und entkräftete sie aus seiner juristischen Sicht. Man muss ihm zugute halten, dass in Deutschland Realitäten und Fakten des Völkerrechts Menschen die Jura studieren nicht gelehrt werden.

Im Rahmen der 3. Menschenrechtswoche an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt stellte Professor Dr. Achim Förster das Thema „Die Reichsbürger und der Rechtsstaat“ vor. U.a. der Vorfall im bayerischen Georgensgmünd im Oktober, bei dem ein „Reichsbürger“ ohne Vorwarnung auf Polizeibeamte schoss und einen von ihnen tötete, nahm Förster zum Anlass, die in Behörden- und Justizkreisen bereits seit Jahren bekannte Thematik wissenschaftlich aufzugreifen. Dabei ging er auf drei Schwerpunkte ein: die Reichsbürgerbewegung und ihre Aktionsformen, die Argumente der Reichsbürger gegen die Legitimität der deutschen Staatsordnung sowie Handlungsempfehlungen für den beruflichen Umgang mit Reichsbürgern.

Was sind „Reichsbürger“? Der Professor definiert sie als „Personen oder Gruppierungen, die die BRD als souveränen Staat leugnen und stattdessen den Fortbestand des Deutschen Reiches behaupten“. Die Reichsbürgerbewegung sei dabei äußerst heterogen und umfasse u.a. national-völkisch denkende Rechtsextremisten, staatenlose Aussteiger („Selbstverwalter“), selbsternannte Monarchen sowie Verschwörungstheoretiker bzw. sonstige Sympathisanten. Ein prominenter Vertreter der bei Reichsbürgern beliebten These, Deutschland sei weiterhin ein besetztes Land, sei Xavier Naidoo.

Das Ganze brachte er aus dem ihm nur zugänglichen einseitigen Blickwinkel zum Ausdruck. Somit erhielt es natürlich den Ausdruck von Beeinflussung und Propaganda.

Wie heisst es so schön, „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“.

Zu den Aktionsformen der Reichsbürger zählten beispielsweise Demonstrationen mit einem oft heterogenen Teilnehmerfeld oder Schreiben an öffentliche Stellen, die von Reichsbürgern als „Scheinbehörden“ angesehen würden, so Förster und an deren Entscheidungen sich die Reichsbürger nicht gebunden fühlten. Eine sich selbst als „kommissarische Reichsregierung“ bezeichnende Gruppierung gehe sogar davon aus, das Deutsche Reich vertreten zu dürfen und habe u.a. versucht, diplomatischen Kontakt zur amerikanischen Botschaft aufzunehmen. Darüber hinaus würden in Reichsbürgerkreisen zahlreiche Reichsausweise, Führerscheine und weitere Dokumente kursieren.

Ihre These vom Fortbestand des Deutschen Reiches begründeten Reichsbürger häufig u.a. damit, dass es bisher keinen Friedensvertrag gäbe und Deutschland noch immer ein besetztes Land sei. Diese These, so Förster, sei völkerrechtlich nicht haltbar.

Das natürlich unter dem ihm nur zur Verfügung stehenden Blickwinkel eines in Deutschland absolvierten Studiums. Schon im Römischen Reich wurde die Geschichte von den Siegern geschrieben. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Zwar sei tatsächlich nach dem Zweiten Weltkrieg kein ausdrücklicher Friedensvertrag im herkömmlichen Sinn abgeschlossen worden, spätestens mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 sei jedoch abschließend klargestellt, dass ein dauerhafter Friedenszustand bestehe und die Bundesrepublik Deutschland vollständig souverän sei.

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Professor Dr. Achim Förster hat richtig erkannt, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 kein Friedensvertrag ist. Allerdings ist der Vertrag für Deutschland bis heute nach Informationen des Auswärtigen Ausschusses der russischen Staatsduma bis heute nicht in Kraft getreten. Denn im Artikel 7 Abs. 2 wird ausdrücklich hervorgehoben, dass das Vereinte Deutschland von den Siegermächten als souverän angesehen wird.

Nach dem Shaef-Gesetz Nr. 52 ist das Vereinte Deutschland das Deutsche Reich wie es am 31.12.1937 bestanden hat. Mit anderen Worten also das derzeit handlungsunfähig gestellte Deutsche Reich müsste den  Zwei-plus-Vier-Vertrag ratifizieren, damit er für Deutschland in Kraft treten kann.

Die Realität zeigt weiter:

Diese rechtlichen Fakten blendet Förster wie viele deutsche Juristen einfach aus.

Nach Försters Ansicht wird von den Reichbürgern regelmäßig eine zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur unvollständig wiedergegeben und zudem falsch interpretiert.

Damit liegt er rechtlich und sachlich falsch, denn wie gerade aufgezeigt gilt das Besatzungsrecht in vollem Umfang und die Alliierten Siegermächte setzen sogar voraus das alle Deutschen darüber Bescheid wissen!

(Shaef-Gesetz Nr. 4 Ziff. 4).

Besonders weit hergeholt und juristisch nicht zu begründen sei auch eine in Reichsbürgerkreisen vertretene Auffassung, so Förster, nach der die BRD in Wirklichkeit eine GmbH und die Staatsbürger nur Personal seien. Diese These, so Förster, weise aus seiner Sicht eine Nähe zu antisemitischen Weltverschwörungstheorien auf und sei daher besonders gefährlich.

Abschließend gab Professor Förster Handlungsempfehlungen zum beruflichen Umgang mit „Reichsbürgern“: Man solle sich nicht auf unnötige Diskussionen mit ihnen einlassen und sich nicht reinlegen lassen. Strafrechtlich relevantes Verhalten sollte konsequent verfolgt und rechtsstaatliche Grundsätze konsequent beachtet werden.

Förster vertrat somit als Argument Reichsbürgern aus dem Weg gehen, weil eigene rchtliche Argumente habe man nicht. Denn wer Fakten liefern kann, kann sich jeder sachlichen Diskussion beruhigt stellen. Vertreter der Bundesrepublik in Deutschland können dies in der Regel oft aber nicht. Deshalb wird dann immer das wegducken als Lösung vorgeschlagen. Die Wahrheit nimmt es mit allen rechtsstaatlichen Grundsätzen und dem Strafrecht jederzeit auf.

Auch eine Lektüre des aktuellen Buches „Mythos Reichsbürger“ kann man Professor Dr. Achim Förster nur dringend empfehlen, um wirklich zu wissen, was es mit dem Begriff Reichsbürger tatsächlich auf sich hat.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 08.12.2016

Zur Person von Professor Dr. Achim Förster:

Prof. Dr. jur. Achim Förster, LL.M. (Indiana), Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Master-Studium an der Indiana University School of Law in Indianapolis (USA), Referendariat im OLG-Bezirk Bamberg, 2008 Promotion an der Universität Bayreuth (DFG-Graduiertenkolleg „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“) mit einer urheberrechtlichen Arbeit zur US-amerikanischen Fair Use Doktrin, Stipendien durch das Cusanuswerk, den Deutschen Akademischen Austauschdienst und die Deutsche Forschungsgemeinschaft, 2008 Auszeichnung mit dem Kulturpreis Bayern, 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Notarinstitut Würzburg, seit 2010 im Justizdienst des Freistaats Bayern, zuletzt als Richter am Landgericht Schweinfurt, Lehraufträge durch die Universität Bayreuth und die Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Dozent für Prozessführung und  Erbscheinsverfahren im Fachanwaltslehrgang Erbrecht, seit 2015 Professor für Urheberrecht, Medienrecht und Medienpolitik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt

Prof. Dr. Achim Förster, LL.M. (Indiana)
Münzstr. 12, 97070 Würzburg
0931-35110
admin@achim-foerster.de

 

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