Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Deutschland – Zahl der Abschiebungen und Asylentscheidungen erreicht neuen Höchststand

 

Migranten an der deutsch-österreichischen Grenze nahe Passau.

Seit Jahresbeginn bis November 2016 wurden 23.700 Personen aus Deutschland in ihre Heimatländer zurückgeschickt, hat das Bundesinnenministerium mitgeteilt. Gleichzeitig stieg die Zahl der Asylentscheidungen stark an. Die Zahl der Asylsuchenden ist rückläufig.

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Abschiebungen jedoch nur gering an. Im Jahr 2015 waren insgesamt 20.888 Migranten in ihre Heimat zurückgeschickt worden. Den Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) zufolge, stiegen zudem in diesem Jahr die Anträge zur Förderung der sogenannten „freiwilligen Rückkehr“. Bis zum 1. Dezember des laufenden Jahres wurden 51.243 dementsprechende Anträge gestellt, wohingegen es im gesamten Jahr 2015 etwa 35.000 waren.

Bei der „freiwilligen Rückkehr“ handelt es sich um eine finanziell unterstützte Rückkehr vor Ablauf der Ausreisefrist, wobei diese auch während eines laufenden Asylverfahrens möglich ist. Die Kosten für die Rückfahrt ins Heimatland werden von den Behörden übernommen. Bund und Länder können je nach eigenem Ermessen die Reise finanziell unterstützen. Die staatlichen Mittel sollen den Rückkehrern einen Neustart in den jeweiligen Heimatländern erleichtern.

Die aktuellen Zahlen verweisen darauf, dass im Jahr 2016 die Anzahl an Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen in der Bundesrepublik insgesamt wesentlich schwächer anstiegen als die Zahl der Entscheidungen über Asylanträge. So wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den ersten elf Monaten des laufenden Jahres rund 616.000 Asylentscheidungen getroffen. Das entspricht rund 160 Prozent mehr als im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2015.

Demnach erhielten 196.862 Personen die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, was wiederum 42,6 Prozent aller Asylentscheidungen entspricht. Weitere 89.325 Personen (19,3 Prozent) erhielten „subsidiären Schutz“ im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei wiederum 7.144 Personen (1,5 Prozent) wurden demnach Abschiebungsverbote festgestellt.

Wie das BMI mitteilt, war der „Zugang von neu eingereisten Ayslsuchenden in den ersten neun Monaten 2016 stark rückläufig“. Die Zahl liegt bei rund 213.000 „Zugängen“ für die ersten drei Quartale des laufenden Jahres.

Die auf das Herkunftsland bezogene sogenannte „Schutzquote“ (Flüchtlings, Asyl, Subsidiär- und Abschiebungsschutz) lag mit 63 Prozent im laufenden Jahr jedoch deutlich höher als im Vorjahreszeitraum, wo diese bei 49,8 Prozent lag.

Laut Ausländerzentralregister befinden sich derzeit 215.000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. Diese können unter anderem wegen Schwangerschaft, Krankheit oder aufgrund mangelnder Bereitschaft ihrer Herkunftsländer, diese wiederaufzunehmen, nicht in ihre Heimat zurückkehren.

Laut BMI ist unter dem Begriff „Abschiebung“ die „zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht eines Ausländers aus dem deutschen Bundesgebiet“ zu verstehen. Für die Durchführung der Abschiebungen sind die Behörden der Bundesländer zuständig. In den meisten Fällen wird der Vollzug von den örtlichen Ausländerbehörden durchgeführt.

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