Berlin (ADN). Der Terroranschlag auf dem Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz kann für das Land Berlin und den Bund teuer werden. Wie Berliner Medien berichten am Freitag berichten, können Entschädigungsforderungen den Umfang dreistelliger Millionenbeträge erreichen. Vorausgesetzt, es langen den Behörden konkrete Gefährdungshinweise vor, dürfte der Tatbestand der Amtshaftung greifen. Dazu zitiert „Der Tagesspiegel“ den Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz, der mehrere Opfer vertritt. „Wenn dies der Fall, muss man die Frage stellen, ob eine Amtspflichtverletzung durch den Veranstalter oder das Bezirksamt, das den Markt mit entsprechendem Sicherheitskonzept genehmigt hat, vorliegt.“ Natürlich müsse über eine Amtshaftungsklage ein Gericht entscheiden. Ob er selbst so weit geht, ließ der Jurist offen. Das hänge davon ab, wie Land und Bund mit den Entschädigungsforderungen umgingen.
In der Nachrichtensendung des rbb „Berliner Abendschau“ lässt der Staatshaftungsrechtler Christian Pestalozza verlauten, dass er solche Entschädigungen in Millionenhöhe für durchaus realistisch hält. ++ (tr/mgn/13.01.17 – 013)
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 13.01.2017