Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Entscheidung in Karlsruhe – Bundesverfassungsgericht verbietet NPD nicht

Die Entscheidung ist gefallen: Die NPD wird nicht verboten. Das haben die Richter am Verfassungsgericht in Karlsruhe bekannt gegeben. Aus ihrer Sicht kann die NPD die Demokratie nicht ernsthaft gefährden.

AP

Die rechtsextreme NPD wird nicht verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es wies mit seinem Urteil den Verbotsantrag der Länder im Bundesrat ab. In ihrem knapp 300 Seiten langen Urteil stellen die Karlsruher Richter zwar fest, dass die NPD verfassungsfeindlich und wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus sei – die Partei ist aus ihrer Sicht aber nicht in der Lage, die Demokratie ernsthaft zu bedrohen: „Es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

Der Bundesrat wollte die rechtsextreme NPD vom Bundesverfassungsgericht verbieten lassen. Aus Sicht der Länder ist die Partei eine Gefahr für die demokratische Grundordnung. Im Dezember 2013 stellten die Bundesländer den Verbotsantrag, zwei Jahre später eröffnete der zuständige Zweite Senat das Hauptverfahren.

„Das Ergebnis des Verfahrens mag der eine oder andere als irritierend empfinden“, sagte der Vorsitzende des Zweiten Senats weiter. Ein Parteiverbot sei jedoch „kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsgebot“. Voßkuhle wies ausdrücklich auf „andere Reaktionsmöglichkeiten“ hin – etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung. Dies habe aber nicht das Verfassungsgericht zu entscheiden, sondern der verfassungsändernde Gesetzgeber. Die Entscheidung der Richter gegen das Verbot fiel einstimmig.

NPD in Parlamenten bedeutungslos

Das Gericht verwies auch darauf, dass die NPD in den Parlamenten kaum eine Rolle spiele. Sie verfüge weder über die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen, noch über die Option, sich über Beteiligung an Koalitionen Gestaltungsspielräume zu verschaffen, sagte Voßkuhle. Auch in den Kommunalparlamenten ist aus der Sicht des Gerichts ein bestimmender Einfluss nicht zu erwarten.

Dennoch sei nicht zu verkennen, dass die NPD durch einschüchterndes oder kriminelles Verhalten von Mitgliedern punktuell eine „nachvollziehbare Besorgnis“ um die Freiheit des politischen Prozesses oder Angst vor gewalttätigen Übergriffen auslösen könne, sagte Voßkuhle. Darauf müsse aber mit den Möglichkeiten von Polizei und Strafrecht reagiert werden.

Das Verfahren war von Beginn an umstritten. Kritiker verweisen auf den desolaten Zustand der Partei und ihre vermeintliche Bedeutungslosigkeit. Zudem argumentieren sie, dass ein Parteiverbot nichts an der Ausbreitung rechtsradikaler Ideologien ändern könne.

Hohe Hürden für ein Parteiverbot

Es ist bereits der zweite Versuch, die rechtsextreme Partei verbieten zu lassen. 2003 scheiterte ein gemeinsamer Antrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung am Einsatz von V-Leuten in der Partei.

In Deutschland sind die Hürden für ein Parteiverbot sehr hoch – der Staat soll sich so nicht einfach unliebsamer Gegner entledigen können. Eine Partei darf deshalb nur verboten werden, wenn sie „darauf ausgeht“, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Dass die NPD menschenverachtend, rassistisch, antisemitisch und verfassungsfeindlich ist, stellt kaum jemand infrage. Entscheidend ist, wie bedeutend die Partei ist – anders: Ob sie ihr Programm auch verwirklichen und dem Staat so gefährlich werden kann.

Hochburgen in Ostdeutschland

Als die Bundesländer Ende 2012 entschieden, einen zweiten Antrag für ein Verbot der Partei zu stellen, war die NPD in zwei Landtagen vertreten, es gab weder Pegida noch die rechtspopulistische AfD. Die NPD sei zu Beginn des Verbotsverfahrens noch der Platzhirsch am rechten Rand gewesen, sagt Marc Brandstetter, der die Partei seit Jahren beobachtet und auf der Plattform „Endstation Rechts“ berichte. Sie habe damals keine Konkurrenz gehabt.

Vier Jahre später hat die NPD gerade noch 5000 Mitglieder, parlamentarisch wird sie immer unwichtiger. Holte sie 2004 bei der Landtagswahl in Sachsen noch 9,2 Prozent der Stimmen, scheiterte sie acht Jahre später am Wiedereinzug. Ähnlich erging es der Partei in Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Bundestagswahl 2013 kamen die Rechtsextremen auf 1,3 Prozent der Stimmen. Als letzter überregionaler Vertreter sitzt Udo Voigt für die NPD im Europaparlament.

Die NPD hat allerdings weiterhin ihre Hochburgen, insbesondere in Ostdeutschland, wo sie auch in einer Reihe von Kommunalparlamenten sitzt.

mho/dpa/AFP

Quelle: Spiegel-online vom 17.01.2017

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