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Freiheitsstrafe für „Reichsbürger“ – Amtsgericht Günzburg verurteilt 73-Jährigen

Wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Nötigung und anderer Vergehen ist heute ein Mann aus Kammeltal im Landkreis Günzburg, der der „Reichsbürger“-Bewegung zugerechnet wird, zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem soll er zwei Polizisten Schmerzensgeld zahlen.

Von: Joseph Weidl

Stand: 20.01.2017

Die Höhe des Schmerzensgeldes für die Beamten beträgt insgesamt 4.000 Euro. Die Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Richterin sah die Vorwürfe der Anklage als erwiesen an. Der Mann soll demnach eine Gerichtsvollzieherin daran gehindert haben, einem Pfändungsauftrag nachzukommen und ihr danach in verschiedenen Briefen mit finanziellen Folgen gedroht haben.

Post an JVA-Beamte

Viele „Reichsbürger“ haben sogar ihren eigenen „Reisepass“

Ähnliche Briefe erhielten auch Beamte der JVA Memmingen, wo der Angeklagte zwischenzeitlich inhaftiert gewesen war. Der 73 Jahre alte Angeklagte stellte in den Briefen immer wieder die Existenzberechtigung der Bundesrepublik Deutschland in Frage und drohte den Behörden und Beamten mit „Pfandrecht“ über einen utopischen Geldbetrag, der in „Feinunze-Münzen“ in Silber ausgezahlt werden sollte.

Pfefferspray-Attacke gegen Polizisten

Der für das Gericht gravierendste Fall war die Körperverletzung zweier Polizeibeamten. Sie hatten den Bezirkskaminkehrer zu gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten zum Angeklagten begleitet. Der Rentner attackierte die Beamten nach einem kurzen Wortwechsel vor seiner Haustür mit einem Pfefferspray. Beide Polizisten hatten mehrere Tage unter den Folgen zu leiden.

Angeklagter entschuldigt sich

Der 73-Jährige verhielt sich während des Prozesses sehr ruhig, fast kleinlaut, machte ohne Widerspruch Angaben zu seiner Person. Sonst schwieg er aber zu den Tatvorwürfen.

Bei der Polizistin und ihrem Kollegen, die als Zeugen ausgesagt hatten, entschuldigte er sich mit knappen Worten.

Keine Bewährung für den Rentner

Da das Gericht nicht von einer Sinneswandlung ausging, wurde die Strafe auch nicht zur Bewährung ausgesetzt. Am Ende der Urteilsbegründung bemerkte die Richterin dann noch sehr eindringlich und persönlich:

„Alle Bundesbürger müssen die Auswüchse der Reichsbürger ertragen. Aber der Rechtsstaat lässt sich nicht vorführen.“

Die Richterin gegenüber dem Angeklagten

„Reichsbürger“ lehnen die Bundesrepublik ab und bezeichnen sich als „Reichsdeutsche“

Quelle: BR vom 20.01.2017

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