Das Bundeskriminalamt soll künftig sogenannte Gefährder zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können.
Dazu will das Bundeskabinett heute eine entsprechende Änderung des BKA-Gesetzes beschließen. Die Regelung zur Aufenthaltsüberwachung war von Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas nach dem Terror-Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz vereinbart worden. Bisher können nur verurteilte Straftäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden.
Quelle: Deutschlandfunk vom 01.02.2017
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