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INGOLSTADT – 46-Jähriger muss wegen Nazi-Parolen auf Facebook fünf Monate in Haft

Ein 46-Jähriger postet Nazi-Parolen auf Facebook. Jetzt muss der Familienvater für fünf Monate ins Gefängnis. Da nutzt auch eine Entschuldigung nichts mehr.

Der Mann hatte auf Facebook kommentiert.
Foto: Tobias Hase, dpa (Symbolbild)

Am Donnerstag zeigte sich der 46-Jährige reumütig. „Es tut mir leid“, sagte er, „es war ein Riesenfehler. Ich habe einfach nicht nachgedacht.“ Doch diese Entschuldigung nutzte dem Familienvater nichts mehr. Er muss fünf Monate ins Gefängnis, weil er auf Facebook einen Post mit Nazi-Parolen veröffentlicht hatte. Angeklagt ist er wegen Volksverhetzung. Und das nicht zum ersten Mal.

Es war im vergangenen Sommer. Gerade war die Meldung veröffentlicht worden, dass ein Asylbewerber in Eichstätt eine Frau vergewaltigt haben soll. Der 46-Jährige liest das bei Facebook und kommentiert die Meldung auch gleich: „Wie viele Frauen sollen noch vergewaltigt werden? Es muss sofort die Endlösung gefunden werden!“

Selbst, als er auf seine Wortwahl hingewiesen wird, rudert er nicht zurück: „Das ist ein Wort, mehr nicht.“ Genau dieses eine Wort bringt den Arbeiter, der eine Lebensgefährtin und zwei kleine Kinder hat, jetzt aber ins Gefängnis. Denn es war nicht sein erstes Vergehen dieser Art.

Es war nicht der erste Vorfall dieser Art

Nazi-Parolen hatten ihm bereits zuvor eine achtmonatige Bewährungsstrafe eingebracht. Schon damals hatte er sich vor Gericht entschuldigt und gesagt: „Es kommt nicht wieder vor.“ Jetzt ist es eben doch wieder vorgekommen und Richter Konrad Riedel legt dem Angeklagten nahe, seine Berufung zurückzunehmen. Denn ein milderes Urteil als fünf Monate Gefängnis, zu denen ihn das Amtsgericht Ende vergangenen Jahres verurteilt hatte, sei nicht zu erwarten, so Riedel. Nachdem sich der Ingolstädter mit seiner Verteidigerin Andrea Kremer abgestimmt hatte, folgte er dann auch dem Vorschlag Riedels. Immerhin hatte er es mit seinem Berufungsantrag geschafft, dass er wenigstens zur Geburt seines Kindes vor zwei Wochen noch auf freiem Fuß war.

Der Post im vergangenen Sommer dürfte aber wohl kein Ausrutscher gewesen sein. Immerhin verwendete der Angeklagte auch das Eiserne Kreuz als Logo und in seinem Chat war die zweifelhafte Gesinnung deutlich herauszuhören. Insgesamt umfasst die Vorstrafenliste des Mannes knapp 20 Taten. rilu

Quelle: Augsburger Allgemeine Zeitung vom 03.02.2017

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