Ab sofort können schwerkranke Patienten in Deutschland Cannabis auf Rezept erhalten. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Patienten, die schwer krank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt im März nach Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft, wie die Bundesregierung mitteilte. Die Kosten für die Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bevor ein Patient Cannabis-Arzneimittel auf Rezept bekommt, müssen nach Angaben der Bundesregierung andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Oder der behandelnde Arzt entscheide im Einzelfall, es schon vorher mit Cannabis zu versuchen. Zudem dürfen Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert.
Cannabis wird unter anderem gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten, bei Rheuma sowie bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose eingesetzt. Weitere Anwendungsgebiete sind chronische Schmerzen, ein Glaukom, ADHS und das Tourettesyndrom. Der medizinische Nutzen ist allerdings nur selten mit großen Studien belegt. 2015 hatte ein internationales Forscherteam 28 Datenbanken auf der Suche nach Studien durchgeforstet, die sich mit der Wirkung von Cannabis als Medikament auseinandergesetzt hatten.
Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben verboten. Das Produkt sei qualitativ schlechter als das aus der Apotheke, begründet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seine Ablehnung.
hei/dpa
Quelle: Spiegel-online vom 01.03.2017