- Eine medizinisch-technische Assistentin mit Kopftuch in einem Krankenhaus. (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)
Der Europäische Gerichtshof spricht heute zwei Grundsatzurteile zu Kopftuchverboten am Arbeitsplatz.
Es geht um die Klagen zweier Muslima aus Belgien und Frankreich. Sie wurden von ihren Unternehmen entlassen, weil sie bei der Arbeit nicht auf das Kopftuch verzichten wollten. Die Luxemburger Richter sollen klären, ob Arbeitgeber ihre Angestellten mit solchen Verboten unerlaubterweise diskriminieren.
Quelle: Deutschlandfunk vom 14.03.2017