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Peter Fitzek-Prozess – Staatsanwaltschaft fordert Haft für „König von Deutschland“

Es geht um Untreue und Verstöße gegen das Kreditwesengesetz: Im Prozess gegen „Reichsbürger“ Peter Fitzek hat die Staatsanwaltschaft eine mehrjährige Freiheitsstrafe gefordert.

Peter Fitzek

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Peter Fitzek

Im Untreue-Prozess gegen den selbst ernannten „König von Deutschland“ hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert. Peter Fitzek, der vom Verfassungsschutz den sogenannten Reichsbürgern zugerechnet wird, habe in Wittenberg in Sachsen-Anhalt unerlaubt Bankgeschäfte im Umfang von 2,3 Millionen Euro betrieben, sagte Oberstaatsanwältin Heike Geyer beim Landgericht Halle.

Fitzek soll laut Anklage zwischen 2009 und 2013 ohne die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bankgeschäfte getätigt haben. Über ein Internetportal soll er eine sogenannte Kooperationskasse betrieben und darüber Anlagegeschäfte abgewickelt haben. Fast 600 Menschen zahlten insgesamt rund 1,7 Millionen Euro auf Sparbücher ein.

Fitzek soll davon nach Auffassung der Staatsanwaltschaft 1,3 Millionen abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben. Wo das Geld blieb, sei unbekannt. Die Anklage lautet daher auf Verstoß gegen das Kreditwesengesetz sowie Untreue. Der Angeklagte weist den Untreuevorwurf zurück. Die Gelder seien wie vorgesehen für den Aufbau gemeinnütziger Strukturen verwendet worden. Das Urteil wird für Mittwoch erwartet.

Es ist nicht die erste Konfrontation Fitzeks mit der Justiz. Mehrfach schon stand er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht, einen Führerschein hatte er sich selbst ausgestellt. Unter anderem wurde er dafür im vergangenen Jahr von den Amtsgerichten Wittenberg und Dessau zu acht Monaten beziehungsweise einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt. Weil er auch unerlaubt eine eigene Krankenversicherung betrieb, wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Seit Juni 2016 sitzt Fitzek wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft und kann sein „Königreich“ nur noch aus der Ferne dirigieren. Ein im Prozess vorgelegtes psychiatrisches Gutachten attestierte Fitzek manipulatives Verhalten und eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, hält ihn aber für voll schuldfähig.

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht an. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der „Reichsbürger“-Szene rund 10.000 Menschen zu.

asa/dpa/AFP

Quelle: Spiegel-online vom 14.03.2017

 

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