Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Kirchen flossen 17 Milliarden Euro aus Staatskassen seit 1949 zu

Hildesheim/Berlin (ADN). Während sich die deutschen Oberhäupter der evangelischen und katholischen Kirchen in Hildesheim am Wochenende in den Armen lagen, um möglichst viel Einigkeit im Zeichen der 500jährigen Reformation zu demonstrieren, wurde unmittelbar zuvor ein seit langem schwelendes Eitergeschwür aufgestochen.

Es geht um die vor mehr als zwei Jahrhunderten an die beiden christlichen Kirchen fließenden Entschädigungszahlungen aus den Staatskassen. Die Tageszeitung „junge Welt“ (jW) berichtet am Montag von einer spätabendlichen Bundestagssitzung, auf der ein Antrag der Linkspartei abgeschmettert worden ist, der die Einstellung dieser Staatsleistungen an die beiden Religionsgemeinschaften fordert.

Dazu war die Bildung einer Expertenkommission vorgeschlagen worden. JW erläutert Hintergründe: „Formal handelt es sich Entschädigungsleistungen für Besitztümer, die ihnen im Jahr 1803, also vor mehr als 200 Jahren, von den deutschen Fürsten entzogen wurden. Schon damals war festgelegt worden, dass der Klerus dafür durch langfristige Zahlungen abgefunden wird. Allein für 2017 wird sich das, was die Kirchen auf dieser uralten rechtlichen Grundlage erhalten, nach Rechnung des Politologen Carsten Frerk auf 524 Millionen Euro summieren“.

Nach Angaben des Humanistischen Verbandes flossen seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Jahre 1949 mehr als 17 Milliarden Euro aus den Staatskassen an die beiden Großkirchen. Es handele sich dabei um Mittel, für die, anders als bei der Finanzierung von Kliniken, Kindergärten und Altenheimen, keine Gegenleistung erbracht wird.

Diese zeitlich unbegrenzten Direktzahlungen seien nur eines von vielen Privilegien der christlichen Kirchen. Sie abzuschaffen, habe bereits vor 100 Jahren die Weimarer Verfassung von 1919 verlangt und auch das Grundgesetz sehe das in Artikel 140 vor.

Eine solche finanzielle Abhängigkeit und Einseitigkeit widerspricht im Übrigen dem Prinzip der Trennung zwischen Staat und Kirche. ++ (ki/mgn/13.03.17 – 068)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 13.03.2017

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