Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Der Bärendienst

Posted on März 20, 2017 von indexexpurgatorius

Von Tassilo Wallentin

Was passiert, wenn man auf das Sprachdiktat der Gutmenschen zu stark Rücksicht nimmt, musste nun Minister Kurz unfreiwillig erfahren: Mitarbeiter seines Ministeriums kleideten das neue Integrationsgesetz in allzu politisch-korrekte Worte. Der Verfassungsdienst verriss das Werk.

Die politische Botschaft war eigentlich klar: Das Tragen der Burka im öffentlichen Raum soll verboten sein. Die Burka  – das ist das Zeichen der Unterdrückung der Frau. Es ist ein Symbol des politischen Islamismus und mit unseren Wertvorstellungen nicht vereinbar. Asylwerber sollen verpflichtet sein, die deutsche Sprache zu erlernen, Integrationskurse zu besuchen und sich an unsere fundamentalen Werte zu halten. Wer das nicht will, hat in Zukunft mit Konsequenzen zu rechnen.


Nach den Ereignissen der letzten Monate erscheint all das vernünftig. Unsere Gesellschaft muss jetzt Flagge zeigen. Deutlich und unmissverständlich. Minister Kurz stand und steht dafür.

Was dann aber Juristen des Integrationsministeriums aus dieser Botschaft machten, verkehrte sich geradewegs zu blanken Unsinn! Um nur ja nirgends anzuecken und keine öffentliche Kritik wegen Diskriminierung aufkommen zu lassen, gossen sie die Forderungen des Ministers in politisch-korrektes Gutmensch-Blabla und lieferten dem Verfassungsdienst einen völlig verballhornten Entwurf zum Integrationsgesetz. Dementsprechend unbrauchbar ist der Inhalt:


  • Beim Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum wollte man unbedingt Worte wie „Burka“ oder „Muslime“ vermeiden. Stattdessen spricht man kryptisch von „Anti-Gesichtsverhüllung“ (doch das trifft die Falschen, weshalb man nun zahlreiche Sondergesetze für Ärzte mit OP-Masken, Träger von Schihauben, vermummte Cobra-Polizisten und Faschingsnarren braucht).
  • Von „Integrationspflicht“ ist nun keine Rede mehr, sondern nur noch von der „Einforderung, aktiv am Integrationsprozess teilzunehmen“ (Was auch immer das bedeuten soll. Vermutlich nichts).


  • Ganz neu! Jeder Asylberechtigte soll künftig mit der Behörde einen „Integrations-Vertrag“ abschließen (den wird man in den meisten Fällen wegen fehlender Deutschkenntnisse von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzen lassen müssen. Und was, wenn der Vertrag nicht eingehalten wird? Klagt die Behörde den Asylwerber dann vor dem „heiteren Bezirksgericht“ auf Vertragserfüllung?).
  • Asylwerber sollen nur zur Teilnahme von „zumutbaren Kursmaßnahmen“ verpflichtet sein. (Was bitte ist einem Asylwerber zumutbar oder unzumutbar? Muss er mit verfeindeten Religionsgruppen nicht im selben Raum sitzen? Darf er der Kursleiterin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigern?)
  • Neu ist auch, dass das Integrationsgesetz nun den aktiven Beitrag „jeder einzelnen Person in Österreich“ voraussetzt (womit plötzlich auch alle Österreicher zur Integration in Österreich verpflichtet sind?).

Der Verfassungsdienst hat den Gesetzesentwurf zum Integrationspaket verrissen. Der Verriss samt Gesetzesvorlage geht nun ins Parlament.

Wie sagte Tucholsky“ Das Gegenteil von gut ist gut gemeint“. Ein Bärendienst eben.

Quelle: indexexpurgatorius.wordpress.com vom 20.03.2017

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