Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Klever Reichsbürger vor Gericht

rd | 19. April 2017, 12:56

„Aufgeklärt im Sinne des Völkerrechts“: Hohle Rhetorik hinter der Windschutzscheibe

An seinem schwarzen Mercedes hatte der 45 Jahre alte Klever deutlich sichtbar den Hinweis angebracht, dass er sich den so genannten „Reichsbürgern“ zugehörig fühlt, einer obskuren Gruppe von Menschen, die allesamt der Ansicht sind, dass die Bundesrepublik Deutschland eine illegale Rechtskonstruktion ist und in Wahrheit das Deutsche Reich fortbesteht.

In der kruden Logik dieser Menschen haben die Institutionen unseres Staates keine Autorität. Für den Klever, der ein Tätowierstudio betrieb, dürfte deshalb der Termin am 5. Mai um 9:00 Uhr die größtmögliche Herausforderung seines Weltbildes darstellen: Um diese Uhrzeit beginnt vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Kleve im Saal A 103 in der Schwanenburg der Prozess gegen ihn – allerdings nicht wegen seines aus dem Lot geratenen Weltbildes, sondern wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zudem soll der Angeklagte das Waffengesetz missachtet haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in nicht geringer Menge mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Hinzu kommt der erschwerende Umstand, dass der 45-Jährige bei seiner Festnahme nicht nur fünfzig Gramm hochkonzentriertes Kokain mit sich führte, sondern auch eine im Hosenbund versteckte Schusswaffe der Marke Heckler & Koch sowie ein Spring- und Butterflymesser.

Diese Kombination wird im Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich erwähnt: Demnach ist mit Haft nicht unter fünf Jahren zu bestrafen, wer „mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt oder sich verschafft und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind“. Wenn sich die 2. große Strafkammer der Auffassung der Ankläger anschließt, droht dem Reichsbürger also eine langjährige Freiheitsstrafe.

Der 45 Jahre alte Klever war Anfang Februar verhaftet worden. Eigentlich sollte er nur ergänzende Informationen zur „Vermögensauskunft“ geben (früher Offenbarungseid genannt), doch die zuständige Gerichtsvollzieherin befürchtete bei diesem Verwaltungsakt Komplikationen und beantragte deshalb einen Haftbefehl, den das Amtsgericht auch beschloss. Da der Tätowierer polizeibekannt war und in Polizeikreisen als „sehr gefährlich“ eingestuft wurde, fällte die Polizei die Entscheidung, bei der Verhaftung ein Sondereinsatzkommando einzusetzen.

Als die Elitepolizisten die Wohnung des Mannes in Materborn stürmten und ihn überwältigten, fanden sie in seiner Weste das Rauschgift. In ersten Presseberichten hieß es, es seien Amphetamine (Aufputschmittel) gefunden worden; offenbar ergab die spätere Analyse der Substanzen, dass es sich um Kokain handelte. Bei der anschließenden Durchsuchung der Geschäftsräume entdecken die Fahnder im Tresor eine Feinwaage sowie 20 Druckverschlussbeutel, die in entsprechenden Kreisen in der Regel dazu benutzt werden, Drogen zu portionieren.

Ein Sprecher des Landgerichts teilte mit, dass der Angeklagte im Ermittlungsverfahren den Tatvorwurf teilweise einräumte. Zur Hauptverhandlung sind vier Zeugen geladen.

     Pusteblumen Wiese Frauen
Premium T-Shirt von Spreadshirt

Quelle: kleveblog.de vom 19.04.2017


         Pusteblumen Wiese
              Frauen T-Shirt
                 Spreadshirt

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen