Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Niedersachsen: Behörden nehmen „Reichsbürgern“ Waffen ab

Shop idee09

Motiv Befreiungskampf Generalfeldmarschall Blücher

Stand: 02.05.2017 07:32 Uhr
von Angelika Henkel und Stefan Schölermann

Die Waffenbehörden in Niedersachsen haben seit vergangenem November 19 mutmaßlichen „Reichsbürgern“ die Waffenerlaubnis entzogen. In weiteren 26 Fällen laufen die Verfahren noch. Das sagte Landespolizeipräsident Uwe Binias im Interview mit dem NDR Fernsehmagazin Hallo Niedersachsen. Binias sieht in den bisherigen Zahlen einen Erfolg.

Dutzende „Reichsbürger“ sollen Waffen abgeben

109 sogenannte „Reichsbürger“ in Niedersachsen haben legal Waffen. Etwa die Hälfte muss sie nun vermutlich abgeben – doch entschieden werden muss immer im Einzelfall.

„Jeder Einzelfall muss geprüft werden“

Das Verfahren des Entzugs der Waffenerlaubnis ist aufwendig: „Jeder Einzelfall muss geprüft werden und es kommt vor, dass sich der erste Verdacht im persönlichen Gespräch nicht bestätigt“, sagte Binias dem NDR. „Nur wenn wir einen erheblichen Zweifel an der Zuverlässigkeit haben, können die Waffen entzogen werden.“

In Glandorf haben acht Beamte der Stadt und des Landkreises Osnabrück das Grundstück eines mutmaßlichen „Reichsbürgers“ durchsucht und Munition sichergestellt. (03.02.2017) Video (01:12 min)

Akzeptieren „Reichsbürger“ Waffengesetz?

Binias geht davon aus, dass sich die bisherigen Zahlen noch erhöhen werden. Insgesamt stehen 109 Personen in Niedersachsen unter dem Verdacht, „Reichsbürger“ zu sein und einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte zu haben. Etwa der Hälfte von ihnen dürfte am Ende die Waffe entzogen werden, vermutet Binias. „Wenn man ‚Reichsbürger‘ ist und die Bundesrepublik Deutschland ablehnt, steht man auch nicht hinter der Rechtsordnung. Dann steht man auch nicht hinter dem Waffengesetz“, begründet Binias das Vorgehen der Behörden.

Überprüfungen laufen seit Monaten

Das Innenministerium hatte im November 2016 per Erlass eine Überprüfung aller bekannten „Reichsbürger“ auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit angeordnet. Zuvor war in Bayern ein Polizist bei einem Einsatz von einem „Reichsbürger“ erschossen worden, drei weitere wurden verletzt.

Quelle: NDR vom 02.05.2017

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen