Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

ZEUGEN GESUCHT – Sexueller Übergriff auf 51-Jährigen – Vier dunkelhäutige Männer festgenommen

 

In Bad Reichenhall (Kreis Berchtesgadener Land) wurde am Donnerstagabend ein 51-Jähriger von vier Unbekannten überfallen und sexuell belästigt. Nun sucht die Polizei nach Hinweisen.

Bad Reichenhall – Am späten Donnerstagabend wurde ein Mann in Bad Reichenhall (Kreis Berchtesgadener Land) von vier Personen massiv bedrängt. Ihm gelang es jedoch sich zu befreien und den Tätern zu entkommen. Die Tatverdächtigen flüchteten, konnten jedoch ermittelt werden. Die Kriminalpolizei sucht jetzt nach Zeugen, die sachdienliche Angaben zu dem Fall machen können.

Am Donnerstag gegen 22.30 Uhr kam es an der Thumseestraße in der Nähe der Luitpoldbrücke zu einem sexuellen Übergriff auf einen Mann. Der 51-Jährige war zu Fuß unterwegs, als er von vier dunkelhäutigen Männern in ein Gebüsch gezogen und erheblich körperlich bedrängt wurde. Er konnte sich jedoch noch rechtzeitig befreien und sich vor den Tätern in Sicherheit bringen. Die vier tatverdächtigen Personen flüchteten daraufhin, konnten jedoch kurz darauf in einer Gemeinschaftsunterkunft vorläufig festgenommen werden. Der 51-Jährige wurde durch den Vorfall leicht verletzt, die Motivation des Angriffs ist derzeit noch nicht geklärt.

Kriminalpolizei Traunstein ermittelt

Das Fachkomissariat der Kriminalpolizei Traunstein hat die Ermittlungen aufgenommen. Derzeit geht die Polizei davon aus, dass ein etwa 60-jähriger Mann, bekleidet mit einem weißen Hemd und einer schwarzen Lesebrille ein wichtiger Zeuge sein könnte. Er saß zum Tatzeitpunkt auf einer Bank in der Nähe des Tatorts und war mit seinem Smartphone beschäftigt.

Dieser mögliche Zeuge und alle weiteren Personen, die sachdienliche Angaben zu dem Vorfall in Bad Reichenhall machen können, werdegen gebetem, sich bei der Kriminalpolizei Traunstein unter Ruf 0861/98730 zu melden.

Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Rubriklistenbild: © dpa

Quelle: Münchner Merkur vom 23.05.2017

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