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Verhandlung vor dem Amtsgericht – Geldstrafe für Peiner „Reichsbürger“

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Vor dem Peiner Amtsgericht musste sich am Mittwoch ein 77-jähriger Peiner wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Am Ende wurde er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 20 Euro (insgesamt 600 Euro) verurteilt, wogegen er sofort Revision einlegte.

Amtsgericht Peine: Hier wurde verhandelt.

Quelle: Archiv

Peine.  Vor dem Peiner Amtsgericht musste sich am Mittwoch ein 77-jähriger Peiner wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Am Ende wurde er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro (insgesamt 600 Euro) verurteilt, wogegen er sofort Revision einlegte.

Der Peiner, der sich selber als „gebürtigen #Preußen“ und „deutschen #Reichsbürger“ bezeichnet, wurde angeklagt, da er in der Öffentlichkeit ein Dokument mit dem verbotenen Erkennungszeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (#NSDAP) gezeigt haben soll, das auch das #Hakenkreuz beinhaltet. Der Angeklagte verteidigte sich selber und beteuerte, er habe niemals in der Öffentlichkeit das #verfassungswidrige Zeichen gezeigt.

Als angeblicher „Beamter der geschäftsführenden Regierung des Deutschen Reiches“, das bis heute seiner Meinung nach rechts-, aber nicht handlungsfähig sei, habe er lediglich das ihm seiner Meinung nach zustehende Beamten-Gehalt einfordern wollen.

Zudem sei es ihm wichtig, das #Deutsche Reich wieder in die Handlungsfähigkeit zu führen, da er einen Friedensvertrag schließen wolle. Die Bundesrepublik Deutschland könne dies angeblich nicht, weil sie nicht rechtsfähig sei.

Die Richterin nahm die Aussagen des 77-Jährigen zur Kenntnis, in denen der Angeklagte erklärte, dass er die Verbrechen der Nazis verurteile und auch das Hakenkreuz nicht möge. Am Ende stimmte die Richterin dem Antrag der Staatsanwältin zu, der Peiner wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt, außerdem muss er die Verhandlungskosten übernehmen.

Gegen das Urteil legte der 77-jährige Angeklagte noch vor Ende der Verhandlung Revision ein. Jetzt wird das übergeordnete Landgericht das Urteil überprüfen.

Quelle: Peiner Allgemeine Zeitung vom 25.05.2017

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