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UNO-Sonderermittler: Maas‘ Gesetz zur „Netzdurchdringung“ verstößt gegen Menschenrechte

Berlin, 9. Juni 2017 (ADN). In einem offenen Brief bemängelt der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit die Pläne des bundesdeutschen Justizministeriums und dessen Chefs Heiko Maas, ein „Netzdurchdringungsgesetz“ (NetzDG) durchzupeitschen und zu etablieren. Darüber berichtet das Portal netzpolitik. org am Freitag. Das Gesetz gefährde die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre. Im Zweifel würden auch legale Inhalte von den Internet-Unternehmen gelöscht werden. Das geht aus dem offenen Schreiben von David Kaye hervor.

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Kay kritisiert, dass die im NetzDG geforderten Restriktionen auf unklaren Definitionen strafrechtlich relevanter Äußerungen basieren. So fielen Beleidigungen oder Diffamierungen teils schon unter die zu löschenden Informationen. Es könnten aber nicht sämtliche Vergehen in Netzwerken gleich bewertet werden. Zudem sei die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten immer kontextabhängig. Eine unklare Definition dessen, was als soziales Netzwerk gilt – und was nicht – ,werfe weitere Fragen über die Menge der zur Löschung angehaltenen Akteure auf. Zudem ist nach Auffassung von Kaye die Abgabe der Verantwortungfür die Löschung von Inhalten Dritter an private Firmen ohne juristische Kontrolle nicht mit den internationalen Menschenrechtsbestimmungen vereinbar. 

Die Anmerkungen des Sonderermittlers decken sich in großen Teilen mit der von der Zivilgesellschaft vorgebrachten Kritik an dem Gesetz. ++ (it/mgn/09.06.17 – 161)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v.10.10.46) vom 09.06.2017

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